Georg Barth - einer der "Gelehrten Juristen"
von Gerd Treffer
Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 15 - Ausgabe Nr.182 vom 01.07.2025
Wenn jemand als gewesener bayerischer Professor und Rat mehrerer bayerische Fürsten vor mehr als 500 Jahren verstarb, muss er zum Urgestein der Ersten Bayerischen Landesuniversität Ingolstadt gehören. So Georg Barth. Er war in München zur Welt gekommen. Ein genaues Datum ist nicht bekannt. Da er sich im August 1477 an der Universität einschrieb und dabei wegen seiner Jugendlichkeit („ob defecto etatis“ – in Ermangelung ausreichenden Alters) nicht vereidigt werden konnte, war er wohl nach 1460 geboren. Sein Vater war Balthasar, „der Ältere“, Barth , seine Mutter Magdalena, geborene Rigler. Die Barths ( oder Parths) waren wohl eine dieser, damals neuartigen, Juristenfamilien, die, akademisch gebildet und von den Landesherrn gewünscht, zu ihrer Beratung herangebildet wurden, denn auch der Großvater, Ludwig Barth, war in München Stadtunterrichter gewesen und Caspar Barth ( anno 1532 im Alter von 56 Jahren verstorben) ist unter den „Gelehrten Räten“, den universitär geschulten hohen Verwaltungsbeamten verzeichnet.
Es gehörte mit zu den sinnstiftenden Zwecken akademischer Ausbildung, wie sie die Gründung von Universitäten durch die Landesherren beabsichtigte, sich einen Pool an juristisch geschulten Beratern zu schaffen, die in der Lage wären, das ideologisch unanfechtbare Gerüst zur Verwaltung des Landes zu schaffen. Im Zeichen des Humanismus, neuer Vorstellungen vom Wesen und von den Aufgaben und Verpflichtungen des „Staates“ (in statu nascendi) waren die Gelehrten Räte Technokraten, Männer einer neuen Zeit und den hergebrachten Eliten des feudal strukturierten, von der Erblichkeit der Ämter und Funktionen geprägten Ritterstandes ein Dorn im Auge, Vorboten ihres unweigerlichen Bedeutungsverlustes, standen sie doch für Wissen und Können statt Herkunft und Stand – ein Schritt auf dem langen Weg zu Natur- und später noch zu Vernunft-Recht und dem Übergang zur Moderne des Verfassungs- und Rechtstaates. Man versteht, dass ihnen die Vorstellung, dass von den Universitäten kommende Parvenus den Fürsten Ratschläge einbliesen – wie: auch die großen Herrn im Herzogtum hätten sich an geschriebene Regeln zu halten – ein Gräuel war. Georg Barth ist vermutlich Teil dieser Entwicklung – und zwar ganz an ihrem Anfang. Auf seine Tätigkeit als „Fürstenflüsterer“ wird noch zu kommen sein.
So früh – noch eidesunfähig – in seine akademische Ausbildung gestartet, bleibt dennoch unbekannt, wie sich sein weiterer Bildungsgang gestaltete. Unbekannt ist vor allem, wo und wann er seinen Grad als Doktor beider Rechte erwarb. (So: Zedelmaier im Biographischen Lexikon der Ludwig-Maximilians-Universität München; Berlin, 1998, S. 32.) Nicht fraglich hingegen ist, dass er den Titel innehatte, als er 1498 – als Nachfolger Wolfgang Paumgartners (1465 bis 1507) - an die Universität Ingolstadt zurückkehrte, um die 36 Jahre alt, also als, zu damaliger Zeit, reifer Mann, der mutmaßlich zuvor anderorts schon gelehrt und sich Ansehen erworben hatte. In diesen „verborgenen Jahren“ hatte Barth auch den Weg zum Priestertum gefunden.
In den zehn Jahren, die er fortan in Ingolstadt unterrichtet, ist er Professor für Zivilrecht, hat die lectura pandectarum inne, ist fünf Mal Rektor (in den Sommersemestern 1499, 1502, 1504, 1507 und an letzteres Rektorat anschließend im Wintersemester 1507). Zeitweise ist er Kämmerer (siehe dazu: Helmut Wolff; Geschichte der Ingolstädter Juristenfakultät ,Berlin, 1973, Anlage 1 (S. 263): Verzeichnis der juristischen Professoren).
1503 war Herzog Georg „der Reiche“ von Bayern-Landshut gestorben. Die Landshuter (unter deren Herrschaft die Universität Ingolstadt errichtet worden war) hatten sich früher (widerrechtlich) den Ingolstädter Landesteil zugeignet und, mit diesem Rechtsbruch belastet, dafür gesorgt, dass die neue Universität 1472 in die ehemalige Residenzstadt kam und Ingolstadt so neben ihrer Hauptstadt Landshut eine gewisse Entschädigung fand. Nun, nach dem Tod Herzog Georgs hätte das (frühere) Teilherzogtum Ingolstadt erst recht den Münchener Vettern zufallen müssen. Georg aber hatte, da er keinen männlichen Erben, wohl aber eine Tochter hatte, seinen Schwiegersohn Rupprecht, den Sohn des Kurfürsten Philipp von der Pfalz ( des kinderliedbesungenen „Jäger aus Kurpfalz“) zum Erben eingesetzt. So kam es zu einem blutigen Erbfolgekrieg, der 1504 endete - und in dessen Folge für die Enkel des reichen Georg von Niederbayern und des kur-jägerischen Pfälzers das Fürstentum Neuburg entstand. 1506 schuf dann das Primogenitur-Gesetzt die Einheit und Unteilbarkeit Bayerns.
Während dieser politisch unruhigen Jahre, in denen es um nichts geringeres ging, als Bayern vor weitere Landesteilungen zu bewahren, es davor zu sichern durch Herrschaftsparzellierungen in die Kleinstaaterei zu verfallen, den Status einer bedeutenden Macht zu bewahren, mit der man im europäischen Umfeld der damaligen Zeit zu rechnen hatte, bedurfte es der legitimierenden Unterfütterung des Herrschaftsanspruches des „Fürsten“ und der zu erneuernden Ordnung des „Staates“ durch gelehrte und „rechtswissenschaftliche“ Argumentation. In genau dieser Zeit war Barth an führender Stelle – in der juristischen Fakultät und im Rektorat der (einzigen) Landesuniversität und damit an der maßgeblichen autoritativen Stelle – tätig.
1507 scheint für Barth insoweit ein entscheidendes Jahr gewesen zu sein. Er wird Rat des Herzogs Albrecht IV. (am 3. April 1507).
Nun wäre es unangemessen, den Anteil eines herzoglichen Rates und Ingolstädter Professors an dieser für die künftige Entwicklung Bayerns zum „nationalen“ Gemeinwesen wichtigen Schwelle über zu bewerten. Der Einfluss Einzelner auf den Gang der staats-philosophischen Debatten war zweifellos begrenzt. Die Macht blieb in der Hand des Fürsten und seiner Entourage bei Hofe, die sich sicher nicht dem neuen Geist der Zeit verschließen konnte und wohl auch nicht wollte – dabei aber auf den erbitterten Widerstand der alten Eliten traf. Insoweit gehörte Barth mutmaßlich zu jenen, die Pate standen, als die Herzöge nach kreativen Lösungen, nach Strukturen suchten, die Staaten, denen sie vorstanden, fit für die Zukunft zu machen, in neuen politischen wie ökonomischen Mustern zu planen, (wobei es ihnen durchaus angenehm erscheinen mochte, wenn sie die von den Gelehrten Juristen erdachten, ihre Herrschaft rechtfertigenden, Gedanken von althergebrachten Forderungen und Vorstellungen ihrer nachgeordneten Granden befreiten).
Es scheint bezeichnend, dass Georg Barth in den folgenden Jahren als Berater der Fürstlichkeit der Zeit besonders geschätzt war. Er wurde 1510 Jurist für Herzog Wolfgang, 1516 für Herzog Wilhelm IV.
1508 vertauscht Barth das Ingolstädter Lehramt gegen eine Pfründe ( und Ingolstadt gegen Landshut). Er geht als Pfarrer an eine der bedeutendsten Kirchen in Bayern, Sankt Martin in Landshut. Zehn Jahre war er Akademiker und Professor in Ingolstadt gewesen, eine Dekade; ebenso lang währt sein neues Amt als Seelsorger und Priester. Barth stirbt am 29. März 1518 und wird in seiner Kirche bestattet. ( Heinz Lieberich; Die Gelehrten Räte; in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 27/1964, S. 155 schreibt von seinem Grabstein in St. Martin zu Landshut).
