Seiteninhalt
Die Zuständigkeit für die Hilfe der Pflege hat sich zum 01.01.2019 geändert.
So ist für die Hilfe zur Pflege der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig.
Anträge und weitergehende Anfragen richten Sie bitte an den Bezirk Oberbayern (Servicestelle), Telefon 089 2198-21010, -21011, -21012 oder per E-Mail an servicestelle@bezirk-oberbayern.de
