Halterwechsel - Umschreibung auf einen neuen Fahrzeughalter
Beschreibung
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters (zum Beispiel durch Kauf, Schenkung, Erbfall) ein, hat der neue Fahrzeughalter die Fahrzeugpapiere unverzüglich berichtigen zu lassen (§ 15 Abs. 5 FZV).
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- ggf. Kennzeichenschilder
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Seit 01.10.2019 besteht die Möglichkeit, auch beim Halterwechsel das Kennzeichen bundesweit weiterzuverwenden.
Wenn Sie beispielsweise ein zugelassenes Fahrzeug mit Münchener Kennzeichen erwerben, kann bei der Umschreibung des Fahrzeuges in den Zulassungsbezirk der Stadt Ingolstadt das bisherige Münchner Kennzeichen weiterverwendet werden.
In diesem Fall ist der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Fahrzeugdokumente unverzüglich mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (§ 15 Abs. 5 Satz 4 Nr. 4 FZV).
Werden die alten Kennzeichen nicht vom neuen Halter übernommen, müssen sie bei der Fahrzeugumschreibung zur Entstempelung vorgelegt werden. Bei einem folgenden Fahrzeugwechsel können die Kennzeichen nicht beibehalten werden.
Wenn ein Fahrzeug mit Kennzeichenbeibehalt außer Betrieb gesetzt wird, kann das Kennzeichen für eine Wiederzulassung nicht mehr wiederverwendet werden, da es wieder der Zulassungsbehörde des früheren Zulassungsbezirkes zugeführt wird.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Umschreibung bei Halterwechsel beträgt 27,10 Euro, bei Kennzeichenbehalt 24,20 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 4,40 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
