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Hinweis zum Thema Widerspruch

Bitte legen Sie Widersprüche schriftlich oder zur Niederschrift im Jobcenter ein.

Die Einlegung eines Widerspruches ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung des Widerspruch per einfacher E-Mail oder per Upload-Funktion entfaltet keine rechtliche Wirkungen.

Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen können der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides und der Internetpräsenz der Stadt Ingolstadt (www.ingolstadt.de/impressum) entnommen werden.