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Historischer Sitzungssaal im Alten Rathaus

Die Hochzeitsgesellschaft darf maximal 40 Personen zzgl. eines Standesbeamten oder einer Standesbeamtin umfassen. Kinder des Brautpaares unter sechs Jahren werden auf die maximal zulässige Personenanzahl nicht angerechnet.

Ein Sektempfang kann im Rathaus derzeit nicht abgehalten werden. Gesetzliche Beschränkungen oder behördlichen Anordnungen für den öffentlichen Raum (z. B. Rathausplatz) sind eigenverantwortlich einzuhalten.