Import: Zulassung gebrauchtes Fahrzeug aus EU-Staat
Einfuhr und Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus der EU
Erforderliche Unterlagen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere (Originale)
- evtl. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- ausländische Kennzeichen (wenn noch zugelassen im Ausland)
- evtl. Datenbestätigung (TÜV, DEKRA) bei ungetypten Fahrzeugen
- evtl. HU und AU - Bescheinigung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- evtl. KBA-Auskunft
- evtl. Bestätigung der ausländischen Zulassungsbehörde
- wenn keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind oder eingezogen wurden
- wenn Fahrzeugpapiere verloren sind
(dann zusätzlich Eidesstattliche Versicherung (Notar oderZulassungsbehörde)) - evtl. Kaufvertrag oder Rechnung
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Versicherungsbestätigungskarte
- Einzugsermächtigung (Abbuchung Kfz-Steuer)
- ggf. Vollmacht
Hinweise:
Ausländische Fahrzeugpapiere müssen im Original vorliegen! Beglaubigte Kopien sind nicht zulässig.
Gebühr:
Erstzulassung gebrauchtes EU-Fahrzeug: 26,30 Euro
ZB II (Fahrzeugbrief): 13,80 Euro
(Die Gebühren können sich im Einzelfall erhöhen)
Hinweis:
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden (im Einzelfall kann darauf verzichtet werden)
Als gebraucht gilt ein Fahrzeug, das beim Erwerb im Ausland 6 Monate zugelassen war oder mehr als 6000 km zurückgelegt hat.
