In jenen Bereichen, in denen eine Maskenpflicht gilt - darf ich ohne Maske Fahrradfahren?
Dort, wo auf der Straße Fahrrad gefahren werden darf (z.B. in der Harderstraße oder Donaustraße), darf trotz der sonstigen Maskenpflicht ohne Maske Fahrrad gefahren werden.
Bei der Beurteilung geht es darum, ob der Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Dies ist beim Radfahren in der Regel der Fall.
Dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht.
Wer sich in der Fußgängerzone bewegt (egal ob als Fußgänger oder außerhalb der zulässigen Zeiten unerlaubterweise [!] per Fahrrad) muss eine Maske tragen. Auch wer sein Fahrrad durch die Fußgängerzone schiebt, ist Fußgänger und muss Maske tragen.
