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Informationen zur Haushaltskonsolidierung (Archiv)

Hinweis: Diese Seiten wurden archiviert, Inhalte können überholt sein, die aktuelle Seite zur Haushaltskonsolidierung finden sie hier

Jedes Jahr zum Ende des Sommers liegt der erste Entwurf für den Haushalt des kommenden Jahres vor. Die aktualisierten Berechnungen haben im September 2025 gezeigt: Die Lage hat sich dramatisch verschärft. Trotz zweier Konsolidierungspakete mit einem Volumen im hohen Millionenbereich und trotz aller bisherigen Einsparungen gelingt es nicht, den Haushalt ausreichend zu stabilisieren. Statt eines Defizits von rund 30 Millionen Euro werden inzwischen 60 bis 80 Millionen Euro jährlich erwartet, ab 2026.

Mit Vorliegen des ersten Entwurfs hat Oberbürgermeister Dr. Michael Kern Mitarbeiter, Stadtpolitik und Öffentlichkeit Mitte September über die Finanzlage informiert und diese mit der Regierung von Oberbayern erörtert.

OB Newsletter „Aktuelle Entwicklungen zum städtischen Haushalt 2026“ (18.9.2025)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie jedes Jahr liegen uns zum Ende des Sommers die ersten fundierten Zahlen für den kommenden Haushalt vor. Dass die Finanzlage der Stadt herausfordernd ist, war uns allen bewusst. Schon seit längerer Zeit weisen Kämmerei und Verwaltung darauf hin, dass keine schnelle Entlastung in Sicht ist.

Die aktualisierten Berechnungen zeigen nun aber: Die Lage hat sich dramatisch verschärft. Trotz zweier Konsolidierungspakete mit einem Volumen im hohen Millionenbereich und trotz aller bisherigen Einsparungen gelingt es nicht, den Haushalt ausreichend zu stabilisieren. Statt eines Defizits von rund 30 Millionen Euro sprechen wir inzwischen von 60 bis 80 Millionen Euro jährlich.

Dafür gibt es mehrere Ursachen: steigende Kosten beim Bauen, in den sozialen Leistungen und im Personal treffen auf eine insgesamt schwache Einnahmesituation, vor allem wegen der Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie, die unsere Stadt besonders hart trifft. Die Gewerbesteuer, früher unsere wichtigste Einnahmequelle, hat sich faktisch halbiert.
Damit stehen wir vor einer historisch einmaligen Situation. Andere Städte in Deutschland kennen ähnliche Probleme schon länger, für Ingolstadt ist dies jedoch eine neue Realität. Nach aktuellem Stand ist es unwahrscheinlich, dass wir im Jahr 2026 noch einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.
Wir stehen als Stadtgesellschaft vor einer großen Herausforderung, aber wir sind nicht ohnmächtig. Mit klaren Entscheidungen, gemeinsamer Kraft und der notwendigen Disziplin können wir unsere Handlungsfähigkeit bewahren!

Wir haben bereits erste Schritte eingeleitet:

  • Unverzüglich verschärfen wir die Haushaltssperre, die für den Haushaltsplan 2025 bereits gilt (hierzu folgt eine Information der Kämmerei).
  • Die Maßnahmen des Konsolidierungspakets 2 werden fortgeführt.
  • Wir gehen sofort in die Ausarbeitung möglicher Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung und -konsolidierung.
  • Alle geplanten Ausgaben und Investitionen kommen auf den Prüfstand! Auch bei den kommunalen Unternehmen.
  • Unsere Aufsichtsbehörde, die Regierung von Oberbayern, habe ich persönlich informiert und wir stimmen die weiteren Maßnahmen eng mit ihr ab, um notwendige Kreditermächtigungen zu erwirken.
  • Gleichzeitig werden wir den Freistaat Bayern um Unterstützung bitten. Natürlich werden wir unsere Sparmaßnahmen drastisch intensivieren. Dennoch können wir als Kommune nicht allein auffangen, dass die Transformation der Automobilbranche große Unwuchten in unserer Region und im städtischen Haushalt hinterlässt.

Ein Punkt ist mir im Hinblick auf unsere Belegschaft besonders wichtig: Ja, wir werden den Personalbestand der Verwaltung weiter reduzieren müssen. Das soll aber ausschließlich im Zuge natürlicher Fluktuation geschehen. Betriebsbedingte Kündigungen sind weiterhin nicht vorgesehen. Ebenso klar ist: Die Gehalts- und Lohnzahlungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch im kommenden Jahr nicht in Gefahr.

Ich bitte Sie schon heute um Ihre Unterstützung in dieser schwierigen Phase. Die kommenden Jahre werden Einschnitte bringen, die auch im Alltag spürbar sein werden. Aber unser Ziel bleibt: Ingolstadt langfristig als starke, lebenswerte und zukunftsfähige Stadt zu erhalten.

Über die weiteren Maßnahmen werden wir Sie im weiteren Fortgang informieren.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Dr. Michael Kern
Oberbürgermeister



Parallel dazu erhielten im September Verwaltungsleitung und städtische Beteiligungen den Auftrag, alles auf den finanziellen Prüfstand zu stellen. Sämtliche Projekte und Dienstleistungen sind erneut zu bewerten – mit Blick darauf, was entfallen, verschoben oder im Umfang reduziert werden kann. Das Personalreferat ist angehalten die Entwicklung der Personalkosten zu analysieren und Vorschläge für signifikante Einsparungen vorzulegen. Das Finanzreferat legt mögliche Einnahmen und Spielräume dar, und das Baureferat überprüft sämtliche kommende Bauvorhaben und wird angesichts des äußerst begrenzten Kreditrahmens, Vorschläge zu dringend anstehenden Bauinvestitionen machen. In Sitzungen des Interfraktionellen Arbeitskreises und einer zweitägigen Referentenklausur wurde das weitere Vorgehen abgestimmt – mit ersten Beschlüssen im Stadtrat im Oktober 2025.

OB Newsletter 21.10.2025: Unser gemeinsamer Weg in herausfordernden Zeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Herausforderungen für unsere Stadt sind groß. Die Finanzlage hat sich in den vergangenen Monaten stark verändert – viele Ursachen liegen außerhalb unseres Einflusses, von der schwachen Konjunktur bis zur Transformation der Automobilindustrie.

Was wir heute wissen: Die finanziellen Spielräume, die wir über Jahrzehnte hatten, werden in dieser Form nicht zurückkehren. Wir müssen lernen, mit dauerhaft niedrigeren Einnahmen zu gestalten – und trotzdem handlungsfähig zu bleiben.

Mit dem Leitbild „Ingolstadt – zukunftsstark 2030“ haben wir einen strategischen Rahmen entwickelt, der zeigt, wie wir diesen Wandel gestalten wollen. Es bündelt unsere Maßnahmen in vier zentralen Schwerpunkten:

  1. Umfassend konsolidieren: Ausgaben reduzieren, Prioritäten setzen, handlungsfähig bleiben.
  2. Innovativ optimieren: Verwaltung modernisieren, Digitalisierung und KI gezielt einsetzen.
  3. Wirtschaft zukunftsweisend fördern: Wirtschaft stärken, Transformation unterstützen, Zukunftsbranchen ausbauen.
  4. Fair finanzieren: Faire Rahmenbedingungen für Kommunen einfordern.

Das vollständige Leitbild steht Ihnen unter www.ingolstadt.de/leitbild2030 zur Verfügung.

Für die Stadtverwaltung gilt dabei: Wir werden den Personalkörper schrittweise reduzieren – das bedeutet insgesamt weniger Stellen. Natürlich bleibt die Stadt Ingolstadt ein verlässlicher Arbeitgeber, deshalb soll dies durch natürliche Fluktuation geschehen und wir werden weiterhin alles dafür tun, damit wir betriebsbedingte Kündigungen ausschließen können.

  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die kommenden Jahre werden uns allen etwas abverlangen. Auch die Bürgerinnen und Bürger werden Einschnitte spüren, bei Projekten, Angeboten und Investitionen. Doch wir handeln heute, damit Ingolstadt auch morgen gestalten kann. Wir handeln, um unsere Stadt strukturell zu erneuern und sie an die neue finanzielle Realität anzupassen.

Mir ist bewusst, dass die aktuelle Situation Unsicherheit mit sich bringt. Umso wichtiger ist mir, offen zu kommunizieren, wohin wir wollen und welche Schritte wir gehen. Wie ist unser Fahrplan?

In der Oktobersitzung des Stadtrats werden wir über Maßnahmen aus der Konsolidierungsrunde 2 im Rahmen der Aufgabenkritik beschließen. Diese hat in ersten Ämtern und Referaten bereits erste konkrete Vorschläge erbracht, über die jetzt entschieden wird. Dies sind aber nur erste Vorschläge, die wir in den nächsten Monaten ergänzen und im kommenden Jahr schrittweise zur Abstimmung stellen.

Die seit September bekannte Verschärfung der Haushaltssituation macht es auch nötig, über die geplanten Bauprojekte zu diskutieren und zu entscheiden. Was davon, was wünschenswert ist, können wir uns noch leisten? Über Einzelkredite müssen wir mit der Regierung von Oberbayern reden – auch darüber werden wir in der Oktobersitzung diskutieren.

Ganz generell: Angesichts des erwarteten Defizits von 60 bis 80 Millionen Euro im Jahr 2026 werden wir keinen gedeckten Haushalt vorlegen können. Was aber bedeutet diese „vorläufige Haushaltsführung“ für die tägliche Arbeit der Verwaltung im kommenden Jahr? Auch zu dieser haushaltslosen Zeit, die gesetzlich geregelt ist, wird es zeitnah weitere Informationen für den Stadtrat und die Verwaltung geben.

Ich bin überzeugt: Gemeinsam schaffen wir es, Ingolstadt auch in dieser neuen Zeit handlungsfähig, lebenswert und zukunftsstark zu halten.
Ingolstadt hat in seiner Geschichte immer wieder gezeigt, dass es Krisen in Chancen verwandeln kann.
Das wird uns auch diesmal gelingen – mit Mut, Zusammenhalt und der Bereitschaft, uns weiterzuentwickeln.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung auf diesem Weg!

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Michael Kern
Oberbürgermeister

Leitbild "Ingolstadt - zukunftsstark 2030" (Oktober 2025)

Die Herausforderungen für unsere Stadt sind groß. Die Finanzlage hat sich in den vergangenen Monaten stark verändert – viele Ursachen liegen außerhalb unseres Einflusses, von der schwachen Konjunktur bis zur Transformation der Automobilindustrie.
Was wir heute wissen: Die finanziellen Spielräume, die wir über Jahrzehnte hatten, werden in dieser Form nicht zurückkehren. Wir müssen lernen, mit dauerhaft niedrigeren Einnahmen zu gestalten – und trotzdem handlungsfähig zu bleiben.
Mit dem Leitbild „Ingolstadt – zukunftsstark 2030“ haben wir einen strategischen Rahmen entwickelt, der zeigt, wie wir diesen Wandel gestalten wollen.

Es bündelt unsere Maßnahmen in vier zentralen Schwerpunkten:

  1. Umfassend konsolidieren: Ausgaben reduzieren, Prioritäten setzen, handlungsfähig bleiben.
  2. Innovativ optimieren: Verwaltung modernisieren, Digitalisierung und KI gezielt einsetzen.
  3. Wirtschaft zukunftsweisend fördern: Wirtschaft stärken, Transformation unterstützen, Zukunftsbranchen ausbauen.
  4. Fair finanzieren: Faire Rahmenbedingungen für Kommunen einfordern.

Hier finden Sie das komplette Leitbild als PDF-Datei:


Mitarbeiterinformation zu weiteren Entscheidungen im Stadtrat im Oktober (23.10.2025)

In einem gemeinsamen Schreiben informieren Oberbürgermeister Dr. Kern und Personalreferent Kuch über anstehende Entscheidungen und den weiteren Verlauf.


Im Dezembersitzungslauf 2025 wurde ein Dachbeschluss zu weiteren Maßnahmen eingebracht. Ergänzend zu den bisherigen Konsolidierungsschritten sind aufgrund der verschärften Haushaltssituation vertiefende Prüfungen und Beschlüsse beauftragt worden. Über die Eckdaten haben Oberbürgermeister und Personalreferent informiert.

Mitarbeiterinformation zu weiteren Entscheidungen im Stadtrat im Dezember (2.12.2025)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Stadt Ingolstadt steht vor einer nie dagewesenen finanziellen Herausforderung. Für das Jahr 2026 müssen wir, wie bereits bekannt, mit einem Defizit von 80 bis 100 Millionen Euro rechnen. Dies ist keine vorübergehende Schwächephase, sondern eine strukturelle Zäsur, die uns zwingt, unser Handeln grundsätzlich zu überdenken, um die Stadt finanziell wieder zukunftsfest zu machen.

Alle bisherigen Einsparmaßnahmen waren wichtig, richtig und notwendig. Sie waren nur möglich, weil Sie – die Beschäftigten dieser Stadtverwaltung – in den vergangenen Monaten viele zusätzliche Aufgaben übernommen, Abläufe angepasst und Einsparungen mitgetragen haben. Dafür danken wir Ihnen ausdrücklich!

Trotz dieser beachtlichen gemeinsamen Anstrengungen hat sich die Haushaltslage zum Herbst hin erheblich verschärft, insbesondere durch den drastischen Einbruch der Gewerbesteuer. Um künftig handlungsfähig zu bleiben und finanzielle Hilfen des Staates beantragen zu können, müssen wir zusätzliche Maßnahmen prüfen und umsetzen. Die staatlichen Bedarfszuweisungen sind, das ist gesetzlich vorgegeben, an weitere erkennbare und wirksame Konsolidierungsschritte geknüpft, die wir einleiten müssen.

Wir unternehmen all diese gemeinsamen Anstrengungen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Handlungsfähigkeit bedeutet finanziell, aber auch personell. Damit dies gelingt, sind weitere, auch tiefergehende, Maßnahmen notwendig, die uns eine sozialverträgliche Konsolidierung ermöglichen. Wie wir bereits auf der Personalversammlung betont haben, werden wir weiterhin alles dafür tun, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Aber es kann sein, dass sich für Beschäftigte Aufgaben und Arbeitsplatz innerhalb der Verwaltung ändern werden. Die nächste Zeit wird von uns allen daher Geduld und Flexibilität abverlangen. Auch darauf müssen wir uns einstellen.


Wie geht es konkret weiter?
In der Dezember-Sitzung wird dem Stadtrat ein Dachbeschluss mit einem umfassenden Prüf- und Maßnahmenauftrag vorgelegt. Für die Beschäftigten sind insbesondere folgende Punkte relevant:


1. Personal- und Stellenbewirtschaftung
Ein wesentlicher Bestandteil der Konsolidierung ist ein mittelfristiger Stellenabbau, der ausschließlich über die natürliche Fluktuation erfolgen soll. Die Verwaltung wird daher in den kommenden Jahren freiwerdende Stellen nur in zwingend erforderlichen Fällen nachbesetzen können. Dies bedeutet schon jetzt einen faktischen Einstellungsstopp, die Aussetzung des regulären Stellenplanverfahrens bis einschließlich 2028 sowie eine fortlaufende Prüfung von Einsparpotenzialen in freiwilligen wie pflichtigen Aufgabenbereichen im Rahmen der Aufgabenkritik.

Unabweisbare Mehrbedarfe, etwa in Feuerwehr und Kinderbetreuung, werden weiterhin gesondert betrachtet, damit wir unsere gesetzlichen Aufgaben zuverlässig erfüllen können.

Grundlage der Konsolidierung der Personalkosten soll künftig eine generelle Nachbesetzungssperre mit klar definierten Ausnahmen für bestimmte Aufgabenbereiche sein. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit erarbeitet und soll im Januar vorliegen.

Bis dieses Konzept vorliegt, gilt eine Interimslösung: Personalentscheidungen, die nicht dringend erforderlich sind, werden möglichst aufgeschoben. Neue Stellenbesetzungsverfahren werden derzeit nicht gestartet. Bereits begonnene Verfahren können noch abgeschlossen werden. Besetzungen über die Koordinierungsliste bleiben weiterhin möglich. Ebenso bleiben die Dauerausschreibungen im humanärztlichen und tiermedizinischen Bereich sowie für Personal in der Kinderbetreuung online, um die Funktionsfähigkeit in diesen Bereichen sicherzustellen.

Damit die Verwaltung trotz insgesamt geringerer Personalressourcen arbeitsfähig bleibt, muss gemeinsam priorisiert werden sowie Projekte der Digitalisierung und Automatisierung prioritär weitergeführt. Sie sind ein zentraler Baustein, um Abläufe zu vereinfachen und Beschäftigte zu entlasten.


2. Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung
Durch die absehbare vorläufige Haushaltsführung gelten 2026 deutlich strengere Regeln für Sachausgaben. Das bedeutet: Ausgaben sind nur noch möglich, wenn sie rechtlich verpflichtend oder unaufschiebbar sind. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht zulässig. Viele Standards müssen reduziert und Aufgaben stärker priorisiert werden, Bestellungen und Projekte benötigen künftig eine noch sorgfältigere Prüfung. Dies wird für alle Bereiche Veränderungen im Arbeitsalltag mit sich bringen – nicht im Sinne von Einschränkung der Arbeit, sondern im Sinne der Fokussierung auf das Wesentliche.


3. Prüfung städtischer Einrichtungen mit freiwilligen Leistungen
Wir müssen jetzt tiefergehend alle Bereiche der Stadtverwaltung betrachten, gerade Einrichtungen, die nicht Teil unserer Pflichtaufgaben sind. Das wird auch vorausgesetzt, um staatliche Unterstützung beantragen zu können. Dazu gehören unter anderem Jugendherberge, Technikerschule, Volkshochschule, Sing- und Musikschule, Stadtteiltreffs und Bürgerhäuser, Stadtbücherei (Standorte, Bücherbus, Schulmedienzentrale). Für all diese Einrichtungen muss geprüft werden: Welche weiteren Einsparungen sind möglich? Können Angebote reduziert oder verändert werden? Ist eine andere Rechtsform oder Trägerschaft sinnvoll? Und erst im äußersten Extremfall: Ist eine Schließung erforderlich?

Uns ist sehr bewusst, dass dies zur Verunsicherung bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen führen kann. Daher ist es wichtig, erneut festzuhalten, dass alles getan wird, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Diese Prüfaufträge bedeuten keine Vorfestlegung, sondern dienen einer ehrlichen, transparenten Analyse. Ziel ist es, wirtschaftlich tragfähige Modelle zu finden, ohne vorschnelle Entscheidungen zu treffen.


4. Prüfung städtischer Beteiligungen
Auch unsere städtischen Unternehmen müssen weiterhin ihren Beitrag leisten und bedeutsame Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, deutlichen Reduzierung der Defizite wie auch Entlastung des Kernhaushaltes prüfen. Dies reicht von strengeren Sparvorgaben, über restriktive Personalbewirtschaftung bis hin zu organisatorischen Umstrukturierungen.


5. Steuerliche und finanzielle Maßnahmen
Parallel werden dem Stadtrat Vorschläge zu Einnahmeverbesserungen vorgelegt, u. a.: eine Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes, die Einführung einer Zweitwohnungssteuer, weitere Gebührenprüfungen und die Beantragung von Bedarfszuweisungen beim Freistaat Bayern. Diese staatlichen Hilfen sind entscheidend, um unsere Liquidität zu sichern – sie werden jedoch nur gewährt, wenn erkennbar ist, dass wir selbst alle angemessenen Schritte zur Haushaltskonsolidierung unternehmen.


Warum ist das alles notwendig?
Viele von Ihnen haben in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, dass Einsparungen wirksam wurden – etwa durch intensive Prüfungen in der Aufgabenkritik, Prozessoptimierungen, organisatorische Anpassungen und erhöhte Sorgfalt im Einsatz öffentlicher Mittel. Diese Leistungen waren nicht umsonst. Sie bilden das Fundament dafür, dass wir die kommenden Schritte überhaupt gehen können. Doch die Realität ist: Die Einnahmebasis hat sich schneller und stärker verschlechtert, als es im Sommer absehbar war. Eine Rückkehr zur finanziellen Stabilität bis 2030 gelingt nur, wenn wir jetzt entschlossen handeln. Dabei gilt: Wir wollen die Stadt handlungsfähig und lebenswert halten!


Wie geht es weiter?
Die Beschlussvorlage wird in den kommenden Tagen finalisiert, steht dann öffentlich zur Verfügung und wird im anstehenden Sitzungslauf zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt. Nach der Stadtratssitzung informieren wir Sie wie gewohnt erneut über die Entscheidungen und nächsten Schritte.

In dieser herausfordernden Zeit zeigt sich einmal mehr, wie verlässlich, professionell und engagiert die Beschäftigten der Stadt Ingolstadt arbeiten. Dafür danken wir Ihnen sehr. Nur gemeinsam können wir die notwendigen Veränderungen gestalten – und die Stadt so aufstellen, dass sie auch 2030 und darüber hinaus leistungs- und zukunftsfähig bleibt.

Wir bitten Sie daher um Ihr weiteres Mitwirken, Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank
Ihre

Dr. Michael Kern
Oberbürgermeister

Bernd Kuch
Referent für Personal-, Organisations- und IT-Management

Weiterentwicklung Konsolidierungskonzept Aufgabenkritik und Personalkosten (04.02.2026)

In einem Rundschreiben informierte Personalreferent Bernd Kuch am 4. Februar über die Weiterentwicklung des Konsolidierungskonzepts: 

Rundschreiben Weiterentwicklung Konsolidierungskonzept

Präsentation zur Weiterentwicklung des Konsolidierungskonzepts

Hinweis: Die Präsentation diente als Sitzungsvorlage zur Referentenbesprechung. Die Ergebnisse daraus sind im Rundschreiben festgehalten.


Hier ein Überblick über die bisherigen Bemühungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts:

2. Konsolidierungsrunde (ab April 2025)

Auch mit den neuen Entwicklungen im Herbst 2025 werden die Maßnahmen des Konsolidierungspakets II (ab April 2025) fortgeführt und umgesetzt.

Mitarbeiterinformation zur zweiten Konsolidierungsrunde

Die finanzielle Lage der Stadt Ingolstadt ist angespannt: Die Gewerbesteuereinnahmen sind stark eingebrochen, gleichzeitig sind Sach- und Personalausgaben deutlich angestiegen und die Zahl kommunaler Aufgaben nimmt stetig zu. Viele Städte in Bayern und Deutschland stehen vor vergleichbaren Herausforderungen.

Das strukturelle Problem: Kommunen sind mit immer mehr Aufgaben konfrontiert, während die finanzielle Ausstattung nicht Schritt hält. Die Stadt Ingolstadt teilt deshalb die Auffassung, dass es grundlegender Reformen bedarf – insbesondere einer verlässlichen, bedarfsgerechten Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben sowie besser ausgestalteter Förderprogramme und Schlüsselzuweisungen.

Darüber hinaus ist ein konsequenter Abbau bürokratischer Hürden erforderlich, um vorhandene Mittel effizienter einsetzen zu können. Ohne substanzielle Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird die kommunale Handlungsfähigkeit zunehmend unter Druck geraten.

In Ingolstadt haben wir mit der Konsolidierungsrunde 2024 bereits einen ersten, wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unseres Haushalts geleistet. Aufgrund sich weiter verschlechternder Rahmenbedingungen ist jedoch klar, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Der Stadtrat hat deshalb im April 2025 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss mit den Leitlinien der zweiten Konsolidierungsrunde gefasst.

Die bevorstehende Haushaltskonsolidierung wird alle Bereiche der Stadtverwaltung betreffen – direkt oder indirekt. Wir wissen, dass Veränderungen Sorgen auslösen können. Deshalb sollen alle Beschäftigten frühzeitig, offen und transparent über den aktuellen Stand, die beschlossenen Zielvorgaben und die nächsten Schritte informiert werden.

Die vorliegende Mitarbeiterinformation zeigt die Auswirkungen auf die Organisation und erläutert, was dies für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet.
Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen zu schaffen, Orientierung zu geben und das Vertrauen in den weiteren Prozess zu stärken. Denn nur gemeinsam kann es gelingen, die notwendigen Veränderungen verantwortungsvoll zu gestalten – zum Wohl der Stadt und ihrer Beschäftigten.

1. Warum ist eine zweite Haushaltskonsolidierung nötig?

Die erste Konsolidierungsrunde 2024 hat Luft verschafft und wichtige Einsparungen gebracht - gleichzeitig haben sich aber die Rahmenbedingungen weiter verschlechtert.

Die Aufstellung des Haushalts für 2025 war nur möglich, da er mit rund 110 Millionen Euro aus den Rücklagen ausgeglichen werden konnte – diese Rücklagen sind nun aber weitgehend verbraucht.

Für die kommenden drei Jahre bis 2028 ist mit einer strukturellen Unterfinanzierung von mindestens 90 Millionen Euro zu rechnen. Das bedeutet: Die Stadt muss jährlich rund 30 Millionen Euro einsparen, um Investitionen weiter zu ermöglichen und der Regierung von Oberbayern überhaupt genehmigungsfähige Haushalte vorlegen zu können. (Stand: Frühjahr/Sommer 2025 – Betrag inzwischen überholt: erwartetes Defizit 2026: 60 bis 80 Millionen Euro). Um diese Lücke zu schließen, wird aktuell ein umfassendes zweites Konsolidierungskonzept erarbeitet – hierzu müssen alle großen Ausgabenbereiche einen Beitrag leisten.

2. Was beinhaltet der Grundsatzbeschluss zur zweiten Konsolidierungsrunde?

Der Stadtrat hat die Verwaltung und die städtischen Tochterunternehmen in seinem Grundsatzbeschluss von April 2025 beauftragt, konkrete Vorschläge zur zweiten Konsolidierungsrunde zu erarbeiten.

Als Rahmenbedingungen wurden dabei festgelegt:

  • Die Personalkosten im Kernhaushalt sollen haushaltswirksam für das Jahr 2026 um insgesamt 7 bis 9 Millionen Euro gegenüber 2025 gesenkt werden. Davon sollen 6 Millionen Euro (ca. 3 Prozent der Personalkosten) über eine pauschale Kürzung eingespart werden, der Rest über die Wiederbesetzungssperre.
  • Alle freiwilligen Aufgaben und Leistungen, sowohl in der Verwaltung als auch bei den Beteiligungen, werden einer strukturierten Aufgabenkritik unterzogen, um weitere Einsparungen von 10 bis 12 Millionen Euro pro Jahr gegenüber 2025 zu erreichen. Davon sind neben Sachkosten in erster Linie auch Personalkosten betroffen.
  • Parallel sollen bis Juni Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen von mindestens 8 Millionen Euro jährlich gegenüber dem jetzigen Stand entwickelt werden.
  • Zudem soll bei städtischen Immobilien, die nicht mehr benötigt werden oder unwirtschaftlich sind, ein Verkauf geprüft werden.
  • Auch das Investitionsprogramm wird überprüft und so angepasst, dass der Schuldendienst mittelfristig um mindestens 1,5 Millionen Euro jährlich gegenüber dem jetzigen Stand sinkt.

Gleichzeitig wird weiter in die Zukunft unserer Stadt investiert: Für 2025 sind über 100 Millionen Euro für Bauprojekte in Schulen, Kitas, Kultur und Infrastruktur eingeplant. Diese Investitionen sind wichtig, um notwendige Entwicklungen nicht schadenträchtig zu verzögern und die Zukunftsfähigkeit der Stadt zu sichern. Mit weiteren geplanten Investitionen sind heuer hierfür Kreditaufnahmen von 135 Millionen Euro notwendig. Bis 2028 wird die Verschuldung der heute noch fast schuldenfreien Stadt Ingolstadt voraussichtlich die Marke von 500 Millionen Euro übersteigen. Kredite schaffen den finanziellen Spielraum für wichtige Investitionen, doch sie belasten durch Zins und Tilgung künftige Haushalte und dürfen die Stadt nicht überfordern.

Unser gemeinsames Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Haushalts wiederherzustellen, Spielräume für Investitionen zurückzugewinnen und gleichzeitig die Qualität unserer städtischen Einrichtungen sowie das gesellschaftliche Leben in Ingolstadt zu sichern.

3. Mit welchen Maßnahmen trägt der Personalbereich unmittelbar bei?

Das bayerische Finanzministerium hat den Kommunen einen 10-Punkte-Plan zur Konsolidierung an die Hand gegeben, der zahlreiche Einsparmaßnahmen im Personalbereich enthält.

Die Stadt Ingolstadt hat diese Vorschläge eingehend geprüft und sich bewusst gegen Maßnahmen entschieden, die nicht zu einem modernen und fairen Personalmanagement passen. So wurde frühzeitig ausgeschlossen, eine generelle Beförderungssperre oder die Einschränkung von Homeoffice-Möglichkeiten einzuführen. Beides wäre nicht mit dem Anspruch vereinbar, eine verlässliche und attraktive Arbeitgeberin zu sein.

Die Belegschaft bleibt das höchste Gut der Stadtverwaltung – betriebsbedingte Kündigungen standen und stehen daher nicht zur Diskussion.

Trotzdem kann das zwingend notwendige Einsparvolumen nur erreicht werden, wenn auch die Personalausgaben gesenkt werden – mit folgenden Maßnahmen:

a) Wiederbesetzungssperre

Seit Oktober 2024 gilt für alle freiwerdenden Stellen eine Wiederbesetzungssperre von drei Monaten. Ziel ist es, den Personalabbau allein durch natürliche Fluktuation zu schultern.

Auch wenn diese Maßnahme in den Dienststellen spürbar ist und temporär zu mehr Arbeitsbelastung oder Reduzierung der Qualität führen kann, hilft sie, die Zahl der dauerhaft zu streichenden Stellen zu begrenzen.

Bei konsequenter Anwendung der Wiederbesetzungssperre können bis zu 40 Stellen erhalten werden, die sonst eingezogen werden müssten. Ohne diese Maßnahme müssten pauschal rund 120 Vollzeitstellen abgebaut werden. Durch die Wiederbesetzungssperre kann dieser Einschnitt auf 76 Stellen reduziert werden – nach wie vor spürbar, aber ein deutlich geringerer Rückgang.

b) Pauschale Reduzierung des Personalbudgets

Die Kürzung um 76 Vollzeitstellen wurde anhand objektiver Kriterien auf alle Referate und die Verwaltungsleitung verteilt (z. B. anhand Zahl der Beschäftigten, Anteil freiwilliger Aufgaben, Anteil der Stellen mit Personalvollkostenerstattung durch Externe).

In erster Linie wird das bedeuten, dass einige der freiwerdenden Stellen nicht nachbesetzt werden können und sich dadurch die Aufgaben innerhalb eines Teams oder Sachgebiets ggf. neu verteilen.

Ziel ist, dass die Einsparung von Stellen bis Ende 2025 in den Referaten umgesetzt wird.

Wiederbesetzungssperre und pauschale Reduzierung des Personalbudgets setzen voraus, dass die Verwaltung bei der Konsolidierung des Haushalts auf das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann – und dieses Engagement wird ausdrücklich dadurch anerkannt, dass niemandem betriebsbedingt gekündigt wird!

4. Aufgabenkritik für freiwillige Aufgaben und Leistungen

Weitere Auswirkungen auf die Beschäftigten wird die sogenannte Aufgabenkritik mit sich bringen, die noch in diesem Jahr beginnen soll und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird. Begonnen wird mit den größten Ausgabenpositionen, die in absteigender Reihenfolge nacheinander bearbeitet werden.

Hierzu wird erhoben, welche Aufgaben erfüllt werden, ob es sich um Pflichtaufgaben oder freiwillige Leistungen handelt und welcher Personal- und Sachaufwand damit verbunden ist. Anschließend müssen Verwaltung und Stadtrat entscheiden, auf welche Aufgaben künftig ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Es ist aktuell davon auszugehen, dass über die Aufgabenkritik weitere 120 bis 140 Stellen eingespart werden müssen.

Wenn Aufgaben wegfallen, betrifft das auch die Beschäftigten. Wo Einsätze entfallen, werden Aufgaben neu verteilt oder Kolleginnen und Kollegen auf andere Stellen innerhalb der Verwaltung versetzt. Das ist für viele ein Einschnitt im beruflichen Alltag.

Klar ist aber auch: Niemand wird mit dieser Veränderung allein gelassen. Führungskräfte, das Personalamt und die OEPE begleiten diesen Prozess aktiv und verlässlich. Betroffene werden unterstützt und können den Prozess zuversichtlich absolvieren.

Und es gilt: niemand wird betriebsbedingt gekündigt.

5. Verlässlichkeit und Fairness - Grundsätze für die Umsetzung der Konsolidierung

Auch in Zeiten finanzieller Konsolidierung bleibt das Wohl der Beschäftigten ein zentrales Anliegen der Stadt Ingolstadt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird uns fordern – organisatorisch wie menschlich, doch sie werden auf Basis klarer, mitarbeiterorientierter Grundsätze gestaltet. Diese Leitlinien geben Orientierung, sichern Verlässlichkeit und zeigen, dass die Stadt weiterhin eine verantwortungsbewusste Arbeitgeberin bleibt. Selbstverständlich wird auch der Personalrat stets eingebunden.

Dies spiegelt sich in den Grundsätzen für die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen wider:

  • Die Bindung unserer Mitarbeitenden ist uns sehr wichtig – gerade in diesen Zeiten. Die Stadt Ingolstadt bleibt eine verlässliche Arbeitgeberin, auch wenn die Haushaltslage angespannt ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung.
  • Bei Stellenbesetzungen wird künftig noch stärker der Grundsatz „intern vor extern“ gelten. Mitarbeitende, deren bisheriger Aufgabenbereich im Rahmen der Konsolidierung wegfällt, werden über die interne Koordinierungsliste bei gleichwertigen offenen Stellen vorrangig berücksichtigt.
  • Die externe Ausschreibung von Stellen wird künftig nur noch dann erfolgen, wenn eine interne Besetzung nicht erfolgversprechend ist.
  • Weiterbildungen werden in Zukunft einen noch höheren Stellenwert einnehmen, um städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für neue Aufgaben zu qualifizieren.
  • Der notwendige Personalabbau wird im Rahmen der natürlichen Fluktuation (insbesondere über Altersteilzeit und Rente/Ruhestand) ermöglicht.
  • Unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeitsbereich wegfällt, finden eine andere Verwendung innerhalb der Stadt.
  • Befristete Arbeitsverträge sind ihrem Wesen nach nur auf Zeit geschlossen und laufen daher grundsätzlich aus. Dennoch können sich befristet Beschäftigte auf interne Stellenausschreibungen bewerben.
  • Auch unsere Nachwuchskräfte sind eine wesentliche Säule der städtischen Personalpolitik. Wir planen langfristig mit ihnen!
  • Wir alle müssen flexibel sein – Führungskräfte bei der Stellenbesetzung wie Mitarbeitende bei der Offenheit, neue Aufgaben zu übernehmen.
  • Belastungen meistern wir am besten, wenn wir sie nicht nur ertragen, sondern ihnen mit Klarheit und Verantwortung begegnen. Resilienz entsteht, wenn wir mit Augenmaß, Verlässlichkeit und im Sinne unserer Mitarbeitenden handeln.

Die anstehenden Maßnahmen der Personalkonsolidierung werden einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt betreffen, einen Großteil der Belegschaft jedoch nicht. Bitte bleiben Sie alle solidarisch zueinander.

6. Wie ist der weitere Zeitplan?

Die Wiederbesetzungssperre bei der Nachbesetzung von Stellen wird bereits seit Oktober 2024 praktiziert. Die pauschale Stellenreduzierung erfolgt schrittweise bis spätestens Ende 2025.
 
Die Aufgabenkritik hat im 2. Quartal in den ersten Bereichen begonnen. Sie wird sich etappenweise über das Jahr 2025 hinaus erstrecken. Im Fokus stehen zunächst freiwillige Aufgaben und Leistungen. Auch die Pflichtaufgaben und deren Qualitätsstandards müssen in diesem Zuge überprüft werden. Die Ergebnisse werden verwaltungsintern zunächst in Referentenbesprechungen beraten, im Interfraktionellen Arbeitskreis werden politische Entscheidungen vorbereitet, die abschließend der Stadtrat und seine Ausschüsse zu diskutieren und zu beschließen haben. 
 
Bereits im Herbst 2025 sollen dem Stadtrat erste konkrete Vorschläge vorgelegt werden, welche Aufgaben zukünftig entfallen oder deutlich reduziert werden könnten. Vorrangig geprüft werden derzeit die rund ein Dutzend größten freiwilligen Bereiche. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Referaten. 
 
Ziel der Haushaltskonsolidierung ist es, Ingolstadt auch künftig handlungsfähig und lebenswert zu halten.




Vorbereitungen 2. Konsolidierungsrunde (Februar 2025)

Zweites Konsolidierungspaket wegen Finanzlage notwendig: Verwaltung legt Rahmendaten vor

Aufgrund der absehbaren negativen Entwicklung der städtischen Finanzen hat Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf die Verwaltung im November 2024 mit der Ausarbeitung eines zweiten Konsolidierungspakets beauftragt und einen interfraktionellen Arbeitskreis zur Begleitung der Vorbereitungsschritte einberufen. Im Februar 2025 hat der IAK erneut getagt und bekam den aktuellen Vorbereitungsstand vorgelegt.

Die Ausgangslage ist seit November bekannt: Stark gesunkene Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, hohe strukturelles Defizite aus dem Klinikum, deutlich gestiegene Sachkosten und tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten. Um dennoch einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können, ist eine erhebliche Entlastung nötig, von durchschnittlich 25 Millionen Euro pro Jahr in den kommenden Jahren.

Unter dieser Vorgabe hat die Stadtverwaltung unter Federführung des Finanzreferats in der Zwischenzeit gearbeitet. Die gute Nachricht vorweg: Ein ausgeglichener Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 scheint in greifbarer Nähe und kann zur Entscheidung dem Stadtrat im Sitzungslauf März/April vorgelegt werden. Dieser beinhaltet allerdings immer auch die sogenannte „Mittelfristplanung“, also die Jahre 2026 bis 2028 – und hier muss konsolidiert werden, in Summe mindestens 75 Millionen Euro.

Im IAK im Februar wurden hierzu die grundlegende Struktur und der weitere Zeitplan vorgestellt.

Folgende Schwerpunkte in der zweiten Konsolidierungsrunde sollen unter anderem gesetzt werden (Beträge pro Jahr):

  • Einschränkung freiwilliger Aufgaben und Leistungen in der Kernverwaltung und den Tochterunternehmen und Einsparung der damit zusammenhängenden Personal- und Sachkosten, in Höhe von 10-12 Millionen Euro.
  • Reduzierung der Personalausgaben in der Kernverwaltung um circa 7 Millionen Euro. Beispielsweise durch Senkung von Standards und die Optimierung der Verwaltungsorganisation.
  • Mehreinnahmen von 8 Millionen Euro durch Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten.

In Summe bedeutet das eine Stellenreduzierung um 200 bis 220 Vollzeitäquivalenten, die ohne betriebsbedingte Kündigungen in den nächsten drei Jahren mittels eines noch zu konkretisierenden Personalkonsolidierungskonzeptes abgebaut werden sollen.

Mit diesen grundsätzlichen Schwerpunkten hat sich der IAK einverstanden erklärt.
Finanzreferat und Beteiligungsmanagement erarbeiten nun bis zum Sitzungslauf März/April weitergehende Beschlussentwürfe mit konkreten Vorschlägen in den einzelnen Bereichen.
Der zukünftige Oberbürgermeister soll bereits Ende Februar detailliert über alle Vorbereitungen unterrichtet werden.

Newsletter des Oberbürgermeisters (11.2.2025)

In der März-Sitzung des Interfraktionellen Arbeitskreises wurden die nächsten Schritte der aktuellen Konsolidierungsrunde besprochen und das weitere Vorgehen vereinbart.Der ausgeglichene Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurde am 10. April vom Stadtrat beschlossen. Ebenso eine hauswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2025 von 15 Prozent im Verwaltungshaushalt und 20 Prozent im Vermögenshaushalt.

Gleichzeitig wurde auch ein Grundsatzbeschluss zu den Rahmendaten der Konsolidierung für die Jahre 2026 bis 2028 gefasst. Anhand derer bereitet die Verwaltung in der Folge in verschiedenen Schritten die konkreten Umsetzungsvorschläge vor. Dabei gibt es unmittelbar wirksame Maßnahmen, die bereits im Haushalt 2026 kassenwirksam werden, aber auch Maßnahmen, die erst in Folgejahren ihre Wirkung im Haushalt entfalten, da ihre Vorbereitung einen umfangreicheren Planungsprozess erforderlich macht.

Der Grundsatzbeschluss und seine Eckdaten wurden vorgestellt im
Newsletter des Oberbürgermeisters (18.3.2025)

Am Montag, 28. April waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Personalinformation eingeladen, in der Oberbürgermeister Dr. Kern, Finanzreferent Franz Fleckinger, Personalreferent Bernd Kuch und der Personalrat über Sachstand und weiteres Vorgehen informierten. 

E-Mail: potenzialanalyse@ingolstadt.de

1. Konsolidierungsrunde 2024

Die Stadtverwaltung war ab 2023 im Rahmen des Konsolidierungsprozesses aufgerufen, Einsparpotenziale zu ermitteln. Diese wurden dem Stadtrat vorgelegt.

Im Februar 2024 hat der Stadtrat für den Haushalt 2024 einer Entlastung in Höhe von rund 25 Millionen Euro zugestimmt.
Im Juni 2024 hat der Stadtrat für den Zeitraum 2025 bis 2027 einer Entlastung um rund 64 Millionen Euro zugestimmt.

Trotz dieser Anstrengungen hat sich aufgrund aktueller Entwicklungen über den Sommer 2024 eine zusätzliche Finanzierungslücke für den Haushalt 2025 und die Folgejahre ergeben.

Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf hat als ersten Schritt eine Haushaltssperre in Höhe von zehn Prozent für das Jahr 2024 angekündigt
Ebenso wurde die Verwaltung im Herbst 2024 mit der Ausarbeitung eines zweiten Konsolidierungspakets beauftragt und einen interfraktionellen Arbeitskreis zur Begleitung der Vorbereitungsschritte einberufen.

Zu den Hintergründen:

Newsletter des Oberbürgermeisters (19.9.2024)

Newsletter des Oberbürgermeisters (19.11.2024)


Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass die anstehenden Veränderungen bei vielen von Ihnen Fragen und auch Sorgen auslösen können. Deshalb setzen wir auf frühzeitige Kommunikation, klare Informationen – und Ihre Rückmeldungen.

Für Rückfragen stehen Ihnen darüber hinaus zur Verfügung:

Personalamt:
Zentrale Hotline Telefon 0841 305-51010 bzw. Mail an personalverwaltung@ingolstadt.de

Organisations- & Personalentwicklung:
Zentrale Hotline Telefon 0841 305-51325 bzw. Mail an oe-pe@ingolstadt.de

Personalrat:
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