Informationen zur Haushaltskonsolidierung
Aktuelles: Haushalt 2026
Der städtische Haushalt weist für das Jahr 2026 ein Defizit von rund 60 Millionen Euro auf. Das mittelfristige Defizit bis 2029 beträgt durchschnittlich jährlich rund 75 Mio. Euro. Gleichzeitig müssen alle Investitionen über Kredite finanziert werden, die von der Regierung zu genehmigen sind. Aufgrund des Defizits ist die Haushaltssatzung formal nicht genehmigungsfähig und die Stadt befindet sich in der sogenannten "haushaltslosen Zeit", in der Ausgaben besonders restriktiv gehandhabt werden müssen.
Im Februar hat der Stadtrat den Haushalt 2026 formal beschlossen und er wurde der Regierung von Oberbayern zur Würdigung vorgelegt.
Diese Bewertung liegt seit April vor. In der Pressemitteilung vom 23. April sind die Ergebnisse zusammengefasst.
Unterdessen laufen intern
- Umsetzung des Dachbeschlusses vom Dezember 2025
- u.a. Prüfungen zu weiteren Einsparungen im Bereich von Einrichtungen mit freiwilligen Leistungen (u.a. Jugendherberge, Volkshochschule, Sing- und Musikschule, Stadtteiltreffs, Bürgerhäuser, Stadtbücherei)
- Defizitreduzierungen bei städtischen Beteiligungsunternehmen
- Vorbereitung eines Antrags zur Überbrückungsbeihilfe 2026 / Bedarfszuweisung
- die Fortsetzung der Aufgabenkritik
Aktuelle Beschlüsse Juli 2026
Die Stadtverwaltung hat erste Prüfaufträge aus dem im Dezember 2025 vom Stadtrat verabschiedeten Dachbeschluss zur Haushaltskonsolidierung abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden im Juli 2026 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Städtische Einrichtungen: Sing- und Musikschule, Stadtteiltreffs und Bürgerhaus
Haushaltskonsolidierung: Stadtrat beschließt Maßnahmen für städtische Einrichtungen
Die Sing- und Musikschule, die Stadtteiltreffs sowie das Bürgerhaus – diese Einrichtungen wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung vertieft geprüft. Ziel war es, Einspar- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, ohne die wichtigen Angebote für die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich in Frage zu stellen. Den Auftrag dazu hat der Stadtrat im Dezember 2025 mit seinem Dachbeschluss erteilt, in der Juli-Sitzung wurden jetzt die Ergebnisse vorgelegt und mit großer Mehrheit das weitere Vorgehen beschlossen.
Oberbürgermeister Dr. Michael Kern begrüßt die Beschlüsse: „Die Ergebnisse zeigen, dass Haushaltskonsolidierung und der Erhalt wichtiger städtischer Angebote kein Widerspruch sein müssen. Wir haben jede Einrichtung sorgfältig geprüft und dort angesetzt, wo wirtschaftliche Verbesserungen möglich sind, ohne den jeweiligen Auftrag aus den Augen zu verlieren. Damit entlasten wir weiterhin den Haushalt der Stadt und sichern zugleich wichtige Angebote für die Bürgerinnen und Bürger.“
Für alle Einrichtungen wurde festgestellt, dass in den vergangenen Konsolidierungsrunden bereits erhebliche Maßnahmen umgesetzt und Einsparungen erzielt wurden.
Bei der Sing- und Musikschule werden kaum weitere größere Einsparpotenziale erkannt. Der Stadtrat beschloss deshalb, künftig verstärkt Angebote mit höherem Kostendeckungsgrad auszubauen, Gebühren regelmäßig zu überprüfen sowie organisatorische Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit umzusetzen. Insgesamt leistet die Einrichtung perspektivisch einen jährlichen Konsolidierungsbeitrag von mehr als 500.000 Euro.
Auch bei den Stadtteiltreffs bestätigte die Prüfung, dass weitere Kürzungen die Arbeit der Einrichtungen wesentlich beeinträchtigen würden. Deshalb soll künftig vor allem die Einnahmenseite behutsam gestärkt werden, etwa durch Raum- und Teilnehmergebühren sowie die verstärkte Einwerbung von Spenden, Sponsoring und Fördermitteln. Gleichzeitig bekräftigte der Stadtrat den bereits beschlossenen Aufbau eines Quartiersmanagements im neuen Wohngebiet an der Stinnesstraße. Hierzu wird die Verwaltung ein gesondertes Personal- und Finanzierungskonzept vorlegen. Bereits in den vergangenen Konsolidierungsrunden wurden Reduzierungen von fast 300.000 Euro beschlossen.
Für das Bürgerhaus hat der Stadtrat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Einrichtung organisatorisch und wirtschaftlich weiterentwickeln soll. Dazu gehören eine stärkere Priorisierung der Aufgaben, die Reduzierung der Hausmeisterstelle und des Seniorenbüros jeweils um 50 Prozent sowie die Zusammenführung der Bereiche „Eltern & Kind“ und des Kinderportals kidnetting.de. Ziel ist es, Strukturen effizienter zu gestalten und vorhandene Ressourcen gezielt einzusetzen, ohne die Funktion des Bürgerhauses als zentrale Begegnungs-, Beratungs- und Veranstaltungsstätte grundsätzlich in Frage zu stellen. Mit der Reduzierung des Personals um 1,5 Vollzeitäquivalente und den bereits zuvor beschlossenen Konsolidierungen werden rund 380.000 Euro Einsparsumme erreicht.
Die nun beschlossenen Maßnahmen sind Teil des vom Stadtrat verabschiedeten Dachbeschlusses zur Haushaltskonsolidierung. Die Vorlage zur Jugendherberge wurde zunächst zurückgestellt, da mögliche Nachnutzungen des Gebäudes nochmals intern konkret geprüft werden sollen. Diese und weitere Prüfaufträge sollen im Herbst dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Weitere Beschlüsse zur Aufgabenkritik
Stadtrat beschließt weitere Maßnahmen zur Personalkostenkonsolidierung
Verwaltung setzt Aufgabenkritik konsequent fort – weitere Entlastung des Haushalts
Der Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung weitere Maßnahmen zur Personalkostenkonsolidierung beschlossen. Grundlage ist die im Rahmen des Dachbeschlusses zur Haushaltskonsolidierung fortgeführte verwaltungsweite Aufgabenkritik. Dabei wurden sämtliche Aufgaben der Stadtverwaltung, ob gesetzlich verpflichtend oder freiwillig, systematisch erfasst und werden nun schrittweise daraufhin überprüft, wo organisatorische Verbesserungen sowie Einsparpotenziale bestehen.
„Unser Ziel ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zu sichern und gleichzeitig die finanziellen Handlungsspielräume der Stadt wieder zu vergrößern. Deshalb prüfen wir jede Aufgabe sorgfältig und setzen Einsparungen dort um, wo sie vertretbar sind und die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben gewährleistet bleibt“, betont Oberbürgermeister Dr. Michael Kern.
Mit den nun vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen wird der städtische Haushalt ab dem Jahr 2027 um rund 850.000 Euro entlastet. Im Jahr 2028 steigt der Konsolidierungsbeitrag auf rund 1 Million Euro, ab 2029 auf rund 1,3 Millionen Euro jährlich an. Personelle Ressourcen im Umfang von rund 11 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) werden abgebaut bzw. nicht wiederbesetzt.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem eine konsequente Nutzung der natürlichen Personalfluktuation, der Einzug nicht mehr benötigter Stellen sowie organisatorische Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung. So werden beispielsweise bei den Städtischen Museen Führungs- und Verwaltungsstrukturen neu geordnet und personelle Ressourcen nach dem Ausscheiden von Beschäftigten reduziert. Das Stadtarchiv soll künftig organisatorisch dem Direktorium zugeordnet werden, um Synergien mit der digitalen Schriftgutverwaltung zu nutzen.
Auch bei den Beauftragten für Gleichstellung, Inklusion, Integration und Antidiskriminierung werden die Aufgaben und personellen Ressourcen neu strukturiert. Ziel ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben weiterhin zuverlässig wahrzunehmen und zugleich die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen. Weitere Einsparungen ergeben sich durch den Einzug einzelner künftig entbehrlicher Stellen, etwa in den Bereichen Staatsangehörigkeitsrecht, Führerscheinwesen, Asylbewerberleistungen und Gesundheitsamt. Gleichzeitig werden die Ausbildungszahlen in den Jahren 2026 und 2027 an den künftig erwarteten Personalbedarf angepasst. Allein diese Reduzierung bei den Nachwuchskräften von 150 auf 90 VZÄ führt ab 2027 zu zusätzlichen Einsparungen von mehr als einer halben Million Euro jährlich.
Die beschlossenen Maßnahmen sind Teil des langfristig angelegten Konsolidierungsprozesses der Stadt Ingolstadt. Weitere Ergebnisse der Aufgabenkritik werden dem Stadtrat in den kommenden Sitzungen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Warum ist die Haushaltskonsolidierung notwendig?
Die finanzielle Situation der Stadt Ingolstadt hat sich in kurzer Zeit deutlich verschärft. Während in der Vergangenheit stabile Einnahmen – insbesondere aus der Gewerbesteuer – für Handlungsspielräume und Investitionen gesorgt haben, hat sich diese Grundlage grundlegend verändert.
Zentrale Ursachen sind:
- Deutlicher Rückgang der Gewerbesteuer
- Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie und schwache konjunkturelle Entwicklung
- Steigende Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Bau, Soziales und Personal
Die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle hat sich faktisch halbiert. Gleichzeitig steigen die strukturellen Belastungen weiter an: Kommunen sind mit immer mehr Aufgaben konfrontiert, während die finanzielle Ausstattung nicht Schritt hält. Die Stadt Ingolstadt teilt deshalb die Auffassung, dass es grundlegender Reformen bedarf – insbesondere einer verlässlichen, bedarfsgerechten Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben sowie besser ausgestalteter Förderprogramme und Schlüsselzuweisungen. Viele Städte in Bayern und Deutschland stehen vor vergleichbaren Herausforderungen.
Vor Ort begegnet die Stadt Ingolstadt der Situation mit vielfältigen Maßnahmen: Mit der Umsetzung von zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, einer mittelfristigen Reduzierung des Personals, der Priorisierung von Bauinvestitionen und einer Erhöhung von Einnahmen soll mittelfristig wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem erhöhten Anteil an Schlüsselzuweisungen.
Alle seit 2024 eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen waren notwendig und wirksam – sie reichen jedoch noch nicht aus, um den Haushalt dauerhaft auszugleichen. Weitere vertiefende Prüfungen zu Ausgabenpositionen, Gebührenhaushalten und Einnahmeerhöhungen laufen.
Unser Weg: Ingolstadt - zukunftsstark 2030
Mit dem Leitbild „Ingolstadt – zukunftsstark 2030“ hat die Stadt einen klaren strategischen Rahmen für den Haushalt der kommenden Jahre definiert.
Dabei gibt es vier zentrale Handlungsfelder:
1. Konsolidieren
Ausgaben reduzieren, Prioritäten setzen und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichern.
2. Optimieren
Verwaltung modernisieren, Prozesse verbessern sowie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gezielt einsetzen.
3. Wirtschaft stärken
Transformation begleiten, neue Branchen entwickeln und die wirtschaftliche Basis verbreitern.
4. Finanzierung verbessern
Faire Rahmenbedingungen einfordern und Einnahmemöglichkeiten prüfen.
Dieses Leitbild bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und Maßnahmen.
Bisherige Ergebnisse
Die Stadt Ingolstadt hat in mehreren Schritten umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt und ist weiterhin dabei neue Potenziale zu identifizieren. Im Februar 2024 hat der Stadtrat für den Haushalt 2024 einer Entlastung in Höhe von rund 25 Millionen Euro zugestimmt.
Die beiden Konsolidierungspakete I und II (2024 und 2025) umfassen über mehrere Jahre ein Volumen von weiteren deutlich über 80 Millionen Euro:
- Das Konsolidierungspaket I (Juni 2024) sieht Einsparungen von insgesamt 57,5 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2027 vor. Bereits im ersten Umsetzungsjahr 2025 konnten von geplanten 15,7 Millionen Euro rund 14,7 Millionen Euro tatsächlich realisiert werden. Die Einsparungen betreffen sowohl Sachkosten in der Verwaltung als auch Maßnahmen bei den städtischen Beteiligungsunternehmen.
- Das Konsolidierungspaket II (April 2025) verfolgt ein Einsparziel von 27 bis 31 Millionen Euro. Dazu gehören unter anderem eine Reduzierung freiwilliger Leistungen, Aufgabenkritik in der Verwaltung, Personalkosteneinsparungen sowie weitere Maßnahmen in den Beteiligungsunternehmen. Allein durch die pauschale Kürzung freiwilliger Leistungen konnten 1,46 Millionen Euro eingespart werden. Durch eine Aufgabenkritik wurden im ersten Schritt zusätzlich Einsparoptionen von rund 6,2 Millionen Euro identifiziert, von denen ein Großteil schrittweise umgesetzt wird. Die Aufgabenkritik ist noch nicht abgeschlossen, weitere Ergebnisse werden für den Sommer 2026 erwartet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Konsolidierung ist ein mittelfristiger Stellenabbau, der ausschließlich über die natürliche Fluktuation erfolgen soll. Die Verwaltung wird daher in den kommenden Jahren freiwerdende Stellen nur in zwingend erforderlichen Fällen nachbesetzen können. Dies bedeutet einen faktischen Einstellungsstopp, die Aussetzung des regulären Stellenplanverfahrens bis einschließlich 2028 sowie eine fortlaufende Prüfung von Einsparpotenzialen in freiwilligen wie pflichtigen Aufgabenbereichen im Rahmen der Aufgabenkritik.
Es laufen vertiefende Prüfungen zu möglichen weiteren Einsparungen im Bereich von Einrichtungen mit freiwilligen Leistungen (u.a. Jugendherberge, Volkshochschule, Sing- und Musikschule, Stadtteiltreffs, Bürgerhäuser) und bei städtischen Beteiligungsunternehmen, ebenso wie Prüfungen der Gebührenstrukturen und eine Erhöhung der Grundsteuer B.
Durch die absehbare vorläufige Haushaltsführung gelten in 2026 und den Folgejahren deutlich strengere Regeln für Sachausgaben. Das bedeutet: Ausgaben sind nur noch möglich, wenn sie rechtlich verpflichtend oder unaufschiebbar sind. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht zulässig. Viele Standards müssen reduziert und Aufgaben stärker priorisiert werden, Bestellungen und Projekte benötigen künftig eine noch sorgfältigere Prüfung. Dies wird für alle Bereiche Veränderungen im Arbeitsalltag mit sich bringen – nicht im Sinne von Einschränkung der Arbeit, sondern im Sinne der Fokussierung auf das Wesentliche.
Was bedeutet die Haushaltskonsolidierung konkret?
Die notwendigen Maßnahmen werden auch im Arbeitsalltag der Verwaltung spürbar sein. Ziel ist es, die Veränderungen planbar, transparent und sozialverträglich zu gestalten.
Personalentwicklung:
- Stellenabbau erfolgt schrittweise über natürliche Fluktuation
- Keine betriebsbedingten Kündigungen
- Nachbesetzung durch interne Umschichtung
- Interne Besetzungen haben Vorrang
Unabweisbare Mehrbedarfe, etwa in Feuerwehr und Kinderbetreuung, werden weiterhin gesondert betrachtet, damit wir unsere gesetzlichen Aufgaben zuverlässig erfüllen können.
Personalsteuerung:
- Nachbesetzungssperre bis 30. Juni 2026
- Aussetzung des regulären Stellenplanverfahrens bis 2028
- Neue Ausschreibungen nur in begründeten Ausnahmefällen
Arbeitsalltag:
- Strengere Vorgaben für Ausgaben
- Stärkere Priorisierung von Aufgaben
- Fokus auf rechtlich verpflichtende und unaufschiebbare Leistungen
- Zunehmende Bedeutung von Digitalisierung und Automatisierung
Organisation:
- Aufgaben werden überprüft und teilweise neu verteilt
- Veränderungen von Aufgabenbereichen und Einsatzorten sind möglich
- Begleitung durch Führungskräfte, Personalamt und OEPE
Die Stadt Ingolstadt bleibt eine verlässliche Arbeitgeberin. Veränderungen erfolgen mit dem Ziel, Arbeitsplätze langfristig zu sichern und die Verwaltung funktionsfähig zu halten.
Archiv
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