Seiteninhalt

Ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen?

Einengungen im Straßenraum während der Bauzeit:

Die Fußgängerzone bleibt geöffnet!

Die Arbeiten erfolgen jeweils nur halbseitig – während in der einen Straßenhälfte gearbeitet wird, bleibt die andere Hälfte frei. So ist die grundsätzliche Zugänglichkeit der Fußgängerzone immer gewährleistet, auch für Lieferverkehr und Rettungskräfte. Die Abstimmungen mit der Baufirma und dem Verkehrsmanagement laufen. Vermutlich wird, wie in den ersten beiden Bauabschnitten, ein Einbahnrichtungsverkehr eingerichtet.