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Jugendhilfe in Strafverfahren beim Amt für Jugend und Familie in Ingolstadt
Die Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) – vormals Jugendgerichtshilfe (JGH) – der Stadt Ingolstadt ist ein sozialpädagogischer Fachdienst.
Das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren richtet sich an Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die einer Straftat beschuldigt werden.
Zu den Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören:
- Sozialpädagogische Begleitung und Beratung von Jugendlichen und Heranwachsenden im gesamten Strafverfahren
- Förderung von frühen informellen Erledigungen von Strafverfahren (Diversion)
- Erstellung von Jugendhilfeberichten für Staatsanwaltschaft und Gericht unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
- Vermittlung erzieherischer Maßnahmen. Wächterfunktion bei der Durchführung von Auflagen und Weisungen
- Arrest- und Haftbegleitung
