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Können Kosten für die Benutzung eines privaten PKW erstattet werden?
Die Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Pkws können unter folgenden Voraussetzungen anerkannt werden:
- wenn die Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel oder eine Schulbuslinie nicht möglich oder insgesamt unwirtschaftlicher ist.
- wenn bei Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Die Kosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Notwendigkeit für die Benutzung eines privaten PKW zu Beginn des Schuljahres per Bescheid vom Schulverwaltungsamt anerkannt wurden.
Antrag auf Anerkennung der Beförderung mit dem privaten Kfz
(PDF, 607 kB, 08.02.2019 | Dokument vorlesen)
