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Kann ich in der Ausbildung/im Studium Bürgergeld bekommen?

Grundsätzlich sind Sie während Ihrer Ausbildung/Studium leistungsberechtigt, wenn Sie tatsächlich BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat. Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig untergebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Allerdings können in bestimmten Lebenssituationen ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen (z. B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können. In diesen Fällen sind z. B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen. Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.