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Kinderschutz

Die Städtischen Kindertageseinrichtungen sind geschützte und sichere Räume für Kinder. Die Mitarbeiter*Innen sind sich der besonderen Verantwortung für das Wohl der Kinder bewusst, reagieren frühzeitig und sensibel auf Gefährdungsanzeichen und haben ein Handlungskonzept, wie in einer Gefährdungssituation vorzugehen ist. Dabei ist die frühzeitige Einbeziehung der Eltern sicher zu stellen und  auf die Beseitigung der Gefährdung hinzuwirken. In Kooperation mit den jeweiligen Beratungsdiensten können entsprechende Hilfsangebote gemacht werden bzw. kindeswohlsichernde Maßnahmen eingeleitet werden (§ 8a ff SGB VIII).

Kinder haben ein eigenständiges Recht auf altersentsprechende Beteiligung und  ein Recht sich in eigenen Angelegenheiten zu beschweren. Das Beschwerderecht gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Anliegen  den pädagogischen Mitarbeiter*Innen anzuvertrauen und dabei die Erfahrung zu machen, ernst genommen zu werden und Hilfe zu erhalten. Sie wissen, an wen sie sich wenden können und wie mit ihren Anliegen umgegangen wird. Das pädagogische Personal ist dafür verantwortlich eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder trauen, sich für die eigenen Interessen einzusetzen und das Recht der Beschwerde für eigene Belange wahrzunehmen.