Seiteninhalt

Bring- & Abholzeiten

Die Bringzeit ist ab 07:15 Uhr.

Die Abholzeit richtet sich nach der Stundenbuchung.

Zur Abholung der Kinder sind berechtigt:

  • Personensorgeberechtigte des Kindes
  • Abholberechtigte durch Auflistung im Betreuungsvertrag
  • Personen, die nicht als abholberechtigt im Betreuungsvertrag aufgelistet sind, benötigen das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten und müssen am Tag des Abholens ihren Personalausweis mit sich führen
  • Geschwister, die mindestens 12 Jahre alt sind