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Bring- & Abholzeiten
Die Bringzeit ist in beiden Häusern von 07:15 bis 08:30 Uhr.
Die Abholzeit richtet sich nach der Stundenbuchung.
Zur Abholung der Kinder sind berechtigt:
- Personensorgeberechtigte des Kindes
- Abholberechtigte durch Auflistung im Betreuungsvertrag
- Personen, die nicht als abholberechtigt im Betreuungsvertrag aufgelistet sind, benötigen das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten und müssen am Tag des Abholens ihren Personalausweis mit sich führen
- Geschwister, die mindestens 12 Jahre alt sind
