Das Schulverwaltungsamt gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenfreie Schülerbeförderung oder Fahrtkostenrückerstattung.
Das Reduit Tilly im Herbst durch buntes Laub von der Schloßlände aus fotografiert.
Das Schulverwaltungsamt gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenfreie Schülerbeförderung oder Fahrtkostenrückerstattung.