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Fischereiaufseher sind von der Kreisverwaltungsbehörde bestellte Personen, die die Einhaltung von Rechtsvorschriften, den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände und die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln, überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften feststellen, verhüten und unterbinden.