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Mietwohnraumförderung

Möglichkeiten ergeben sich bei

  • Schaffung von Mietwohnraum (Neubau)
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen wird (Gebäudeänderung)
  • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (Wohnraumänderung)
  • Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern unter Begründung einer Belegungs- und Mietbindung
  • Bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange schwer behinderter oder nicht nur vorübergehend schwer kranker Menschen

Nach Beginn der Baumaßnahme oder Kaufvertragsabschluss ist eine Förderung ausgeschlossen. Möglichkeiten, dem vorzubeugen, finden Sie im "Merkblatt Vorhabensbeginn".

Für Auskünfte und Beratung zur Antragstellung bei der Stadt Ingolstadt vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 0841 305-2152 und -2156.

Die Antragstellung erfolgt über die Regierung von Oberbayern (Telefon: 089 2176-0).