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Mit allen Wassern gewaschen. Johannes Gailkircher, Jurist der Herzöge
von Gerd Treffer

Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 14 - Ausgabe Nr.162 vom 15.12.2024

Johannes Gailkircher war einer jener hohen Hofbeamten, ein in lngolstadt zum Doktor der Rechte promovierter, in der Praxis der politischen Juristerei versierter Mann, wie ihn die bayerischen Herzöge auch gern als Gesandten verwenden mochten. Ein durchlief eine für die damalige Zeit nicht ungewöhnliche, aber dennoch steile Karriere als Spitzenbeamter, wobei einer seiner Schwerpunkte die Universitätspolitik war. Und so führte er u.a. Berufungsverhandlungen für die Bayerische Landesuniversität lngolstadt mit führenden ausländischen Gelehrten in Italien und Frankreich. Er selbst hatte nicht nur in lngolstadt studiert, sondern dort auch 1575 bis 1579 unterrichtet, ehe er sich - bei erheblich besserer Bezahlung - von den Fuggern und dem Augsburger Stadtrat hatte in ihre Dienste nehmen lassen, und dann 1587 in den Hofrat Herzog Wilhelms V. von Bayern berufen wurde.

Johannes Gailkircher wurde 1543 in Geilenkirchen bei Jülich geboren. Zum Wintersemester 1566/67 schrieb er sich mit 22 Jahren in der Juristenfakultät zu lngolstadt ein - hatte also seinen Magister sozusagen von anderswoher mitgebracht. Das Studium der Rechte setzte er 1569 in Padua fort und schloss es 1569 in Siena mit einer Promotion zum Doktor beider Rechte - des weltlichen wie des kirchlichen – ab. (Um es so zu formulieren: Es gab seinerzeit schlechtere Universitäten).

Aus Siena über die Alpen zurückgekehrt, trat er noch im Jahr seiner Promotion als Hofadvokat in die Dienste des Erzherzogs Ferdinand von Tirol in Innsbruck. (Auch hier: Es gab damals weniger aussichtsreiche Dienstherrn).

1575: das Jahr in dem der vielgerühmte Gregor von Valencia an die Universität lngolstadt kommt, der doctor doctorum, der Premium-Theologe seiner Zeit, ein Jahr ehe die lngolstädter Jesuiten ihr neues, mächtiges Kolleg gleich neben der Liebfrauenkirche beziehen, wird Johannes Gailkircher an die Landesuniversität Bayerns berufen. Als ordentlicher Professor lehrt er die lnstitutionen, als außer¬ ordentlicher zusätzlich den Kodex. Im Sommersemester 1576 ist er Rektor der Universität, im nachfolgenden Wintersemester Pro- neben einem Adelsrektor. Mit Adel und Lehensrecht wird er sich später gern herumschlagen.
Offensichtlich hat er an der Universität Erfolg und in der Stadtgesellschaft bald Wurzeln geschlagen.

Stoff für eine Romanze: der Professor und das Professorentöchterchen

Im Frühjahr 1577 heiratet Gailkircher die Tochter eines früheren Professoren, Anna Reisacher. Reisacher (aus Öttingen) war 1548 an die Universität gekommen, 1551 Magister geworden, ab 1553 Lesender Magister, ab 1555 Mitglied des Konzils. Erst liest er Griechisch, dann, nach Amersbachs Tod, die Physik. An der Universität gibt es damals einen heftigen Streit zwischen den Professoren der Philosophischen Fakultät (des Grundstudiums, um das niemand herumkommt, denn ohne dessen Abschluss als Magister hat man keinen Zugang zu den sogenannt Höheren Fakultäten) und den Professoren der Medizin, Juristerei und natürlich Theologie, die sich darob für etwas Besseres hielten. Reisacher bekannte sich zu den ersteren. Er hatte sich - quasi autodidaktisch, um sich ja nicht von den höheren" Professoren unterrichten zu lassen - zum juristischen Doktortitel durchgearbeitet, blieb aber zeitlebens lieber Professor der Artistenfakultät, bis er 1564 als herzoglicher Rat nach Burghausen ging, wo er ,,ziemlich jung" (schreibt Christoph Schöner im Biographischen Lexikon der Ludwig-Maximilians¬ Universität) 1571 verstarb.

Ein wohlfeiles Zahlenspiel, nur um an Romantik orientierten jungen Schriftstellern Stoff zum Träumen zu geben: Unter der Annahme (die Urkunden geben dazu keine Auskunft), Reisacher wäre um 1530 geboren, und wäre mithin mit 41 Jahren (in Burghausen) gestorben, konnte er nach Abschluss seines Studiums, nach Aufnahme seiner Lehrtätigkeit (und damit in der Lage, eine Frau und eine Familie zu ernähren) 1555 geheiratet haben, also um 1557 eine Tochter gehabt haben, die dann 1577 bei ihrer Heirat mit Gailkircher um die zwanzig Jahre gewesen wäre. Dann allerdings wäre Reisacher bei der Hochzeit seiner Tochter schon sechs Jahre lang tot und zu Burghausen begraben gewesen. Wie sich also die Anbahnung der Ehe zwischen Gailkircher und Anna wirklich gestaltete, wird auf immer ein Geheimnis bleiben. Allerdings: 1566 und bis 1569 war Gailkircher zum Studium der Rechte schon in lngolstadt gewesen, dann nach Italien entschwunden und 1575 zurückgekehrt. Stoff genug für einen fantasievollen - nie widerlegbaren - Roman. (Den man mindestens so realitätsgenau schreiben könnte wie Dan Browns llluminaten).
Der Ehe mit Anna Reisacher war keine Dauer beschieden. Die junge Ehefrau starb bereits Ende April 1579. Das nächste, anstehende Wintersemester tritt Gailkircher erst gar nicht mehr an. Er gibt seine Professur auf und verlässt die Stadt.

In Augsburger Diensten

Er nimmt ein finanziell deutlich einträglicheres Angebot aus Augsburg - der berühmten Fugger und
des mit ihnen in mancherlei Hinsicht verbundenen Stadtmagistrats von Augsburg - an. Als Mann in der Blüte seiner Jahre (um die Vierzig) wirkt er (bis 1587) als Syndicus - als rechtskundiger und bevollmächtigter Vertreter der Reichsstadt: Gelegenheit, sich zu profilieren.
Beim Kalenderstreit 1586/1587 vertritt er die Position Augsburgs vor dem Reichshofrat in Prag.

Der Reichshofrat

Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht eines der zwei höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich. Da der Habsburger Kaiser sich gezwungen sah, permanent auf Reisen zu gehen und sich oft außerhalb des Reiches aufhielt und der Reichshofrat immer dort tagte, wo sich die Majestät gerade aufhielt, schuf Kaiser Maximilian einen von seiner Person unabhängigen ortsfesten Gerichtshof ( in Speyer, Wetzlar), das Reichskammergericht, behielt aber den Reichshofrat bei. (Es war seinerzeit ein juristisches Expertenspiel, als Advokat an das eine oder das anderen Gericht zu appellieren, je nachdem, ob der Kaiser nah oder fern war, ob man rasche Entscheidung suchte oder eher auf Verschleppung und Spiel auf Zeit setzte). Der Reichshofrat beschränkte sich aber keineswegs auf streitige Gerichtssachen. Er war jenseits seiner Urteile eine politische Behörde, die den Kaiser beriet und unterstützte. Dort plädieren, mitreden zu dürfen, brachte einen Juristen in den Focus. Und man begegnete dort den Spitzenjuristen des Reiches. Männern mit großer Erfahrung im politico-juristischen Diskurs, mit allen Wassern gewaschen, geschliffen und poliert. Davon konnte Gailkircher nur profitieren. Er machte auf sich aufmerksam. Der Grund seines Auftretens war da eher nebensächlich.

Der Kalenderstreit

Das war der Streit, der die Kalenderreform Papst Gregors XIII. zur Grundlage hatte. 1582 hatte er einen neuen (eben den ,,gregorianischen") Kalender eingeführt, Deshalb folgte in diesem Jahr auf Donnerstag, den 4. Oktober der Freitag, 15. Oktober, um die Differenz zwischen ,,julianischem" und astronomischem Kalender zu tilgen. Herzog Wilhelm hatte Augsburg empfohlen, den neuen Kalender einzuführen, was der Stadtrat auch tat. Das allerdings führte zu Protesten der protestantischen Minderheit, weil dadurch kirchliche Feiertage eine ,,Verrickung" erführen; man könnte auch vermuten, dass sich die drei protestantischen Kirchenpfleger zu Augsburg einfach von einem Katholiken in Rom nichts vorschreiben lassen wollten. Sie verfassten eine suplicatio und betrachteten diese Bevormundung als einen Bruch des Augsburger Religionsfriedens. Die Stadtjuristen brachten vor: Die Kalenderänderung habe, bitte, nichts mit der Confessio Augustana zu tun; sie sei wirtschaftlich begründet und naturwissenschaftlich untermauert: man könne nichts dafür, wenn sich die Sonne, nicht an den hergebrachten Kalender gehalten habe und schlicht um zwei Wochen davongerast sei. Die Evangelischen wandten sich nun an das hohe Gericht. Protestantische Fürsten traten ihnen bei. Herzog Wilhelm und Kaiser Rudolf hingegen stützten den Augsburger Rat.

Damit aber war der Streit um die Datierung zur Reichsangelegenheit geworden - und der Stadtjurist mitten drin. Letztlich gab dann ein zu Heilbronn gehaltener ,,Städtetag" der Ratsmehrheit recht, der protestantische Widerstand war auch schon am Bröckeln und lief sich tot.

Berufungsverhandlungen für die lngolstädter Universität

Ungeachtet seines damaligen Ausscheidens aus der Universität hielt es der bayerische Herzog für wünschenswert, die universitären internationalen Kontakte Gailkirchers zu nutzen. 1579/1580 führte der gewesene Professor und Rektor der Landesuniversität im Auftrag des bayerischen Hauses Verhandlungen mit berühmten fremdländischen Gelehrten über ein Engagement für lngolstadt. Auch wenn letztlich daraus nicht wurde, ist es von lnteresse zu erfahren, wer vielleicht hätte nach lngolstadt kommen können. (So ein Fall war ja immerhin auch einmal Melanchton gewesen).

Celso Bargagli

Da gab es die Unterhandlungen mit dem italienischen Gelehrten Bargagli. Der war aus Siena gebürtig, hatte dort den ehrenhaften Beruf eines Advokaten ausgeübt und in den 1570er Jahren an der dortigen Universität Recht gelehrt. Man erinnert sich: Gailkircher hatte dort 1573 seinen juristischen Doktor erworben. 1582 war Bargagli auf einen Lehrstuhl in Macerata gelockt worden (von woher übrigens der große Übervater der Chinamission der Jesuiten, Matteo Ricci, stammt). 1593 hatte er den ersten Lehrstuhl an der Universität des Großherzogtums Toskana in Siena inne, Bargagli galt zu seiner Zeit als Leuchte der Rechtswissenschaft.
(Die Bayerische Staatsbibliothek verfügt über ein Exemplar eines seiner Hauptwerke, das 1700 in Nürnberg bei Johann Daniel Tauber erschienen ist. Da das Todesjahr Bargaglis nicht genau bekannt ist und man 1600 als wahrscheinlich annimmt, ist das ein Nachdruck hundert Jahre nach seinem Tod , eine beachtenswerte Würdigung - ein Nachdruck des Originals, das sein Bruder Scipione 1604 im selben Verlag veranlasst hatte: ,,Celsi Bargaglii Patricii et juris-consulti senesis celeberrimi Tractatus insignis atque utilissimus de Dole et Culpa de Fraude, Mendacio, Calumnia, Cavillatione ,Praevaricatione et Tergiversatione, de Perfidia, Mala Fide, Contumacia, de Mora et Simulatione. In VI Libros distinctus"
- ein Werk über alle Todsünden, Schlechtigkeiten und ihre moralische Verwerfung : Gut vorzustellen, dass man diese Autorität gern an die Universität lngolstadt geholt hätte.)

Jacques Cujas

Dann bemühte sich Gailkircher um den bedeutenden französischen Rechtsgelehrten Jacques Cujas. Der war 1522 in Toulouse zur Welt gekommen, hatte an der dortigen Universität studiert, lehrte in Cahors, Bourges und Valences, beste akademische Adressen. 1566 war er als herzoglich savoyischer Rat nach Turin berufen worden, lehrte weiter, wurde vom französischen König Karl IX. zum Parlamentsrat in Grenoble ernannt - wobei im Frankreich dieser Zeit ein ,,Parlament" eher einen hohen Gerichtshof bezeichnet (und irgendwie das Gegenstuck zum Reichshofrat bildet). Cujas war ein Exponent der humanistischen Jurisprudenz - der anerkannte Spezialist für römisches Recht. Wobei es ihm weniger um die praktische Anwendung römischen Rechtsdenkens ging, als um das genaue Studium der antiken Quellen in ihren historischen und literarischen Bezügen. Zweifellos wäre Cujas eine Zierde der Universität lngolstadt geworden, hätte sich in ihrer humanistischen Edelepoche zu Celtis Zeit nahtlos Eingefügt in die Wiederentdeckung und Renaissance . Nun zwei Generationen später, in Zeiten der tobenden Gegenreformation schien er wohl ein wenig aus der Zeit gefallen zu sein.

Der Landsberger Bund

Als Augsburger Gesandter tauchte Gailkircher auch auf den Bundestagen des Landsberger Bundes auf. Wo er (schreibt Andreas Edel im Biographischen Lexikon der Ludwig- Maximilians-
Universität) reichspolitische Erfahrung sammelte.
Der Landsberger Bund war als Bündnis einiger Reichsstande zur regionalen Sicherung des Landfriedens als defensives Bündnis gegründet worden. Seine eigentlichen Architekten waren der spätere) Reichsvizekanzler Johann Ulrich Zasius und der bayerische Rat Wiguläus Hundt, der ab 1537 in lngolstadt (wo er auch zuvor schon zum Doktor promoviert worden war) als Professor lehrte. Seit 1555 war er Universitätspatron (Er war es, der die Rückkehr der Jesuiten nach lngolstadt ausgehandelt hatte.) 1573 bis 1581/82 war er erster bayerischer Hofratspräsident, ein Amt, in dem ihm Gailkircher folgen würde.

Am Landsberger Bund, der sich als überkonfessionell gerierte, waren Herzog Albrecht, König Ferdinand (als Erzherzog von Tirol), das Erzstift Salzburg, die Reichsstadt Augsburg beteiligt ( bald stießen die Hochstifte Bamberg, Würzburg und die Reichsstadt Nürnberg dazu). Als der Landsberger Bund zerbrach (1599) und an seine Stelle 1609 die berühmte Katholische Liga trat, war Gailkircher längst Hofrat in München.

Am Hofe des Königs

Ende Mai 1587 war er in den Hofrat Herzog Wilhelms V. berufen worden. Im Juni/Juli 1590 wird er zum Hofkanzler und Lehensprobst ernannt. Spätestens 1599 wird er Mitglied des Geheimen Rates , zählt damit zu den engsten Beratern des Herzogs und seines Nachfolgers Maximilian.
Als Lehensprobst ist er als Kanzleidirektor der vom Landesherrn ernannte Schiedsrichter und Schlichter bei Streitfallen zwischen den großen Lehensherrn der Krone und hat gegebenenfalls auch im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Lehensgeber, dem Herzog, und seinen Vasallen zu vermitteln, ein Amt das Verbindungen und Verbindlichkeiten schafft, eine Möglichkeit, sich bedeutende Leute zu verpflichten, das aber in einer Zeit, da man zunehmend zum Veraltungsstaat überging (weg von der Personen orientierten Entscheidung des Herrschers nach Sympathie und Wohlwollen hin zur von Regeln-Gesetzen - und von ,,Vernunft" geprägten res publica), weniger bedeutend als Gailkirchers hohes Hofratsamt.
Am Münchner Hof saßen nun nicht länger bevorzugt die hochmütigen großen Adelsherrn, auf die die Landesherren achten, die sie mit Versprechungen und Dotationen, mit Schenkungen und Lehen auf ihre Seite ziehen mussten, die alle Reformen und Veränderungen der staatlichen Verwaltung mit äußerstem Misstrauen beäugten und abwiesen.
Manche der Fürsten hatten wohl erkannt, dass sie aus verkrusteten Strukturen ausbrechen mussten, um auf Dauer ihre Herrschaft zu legitimieren und zu erhalten. Da waren ihnen die alten Bannerträger, die Vasallen samt ihren After-Vasallen wenig hilfreich. Sie hatten sich daher höhere Bildungsanstalten geschaffen, Universitäten gegründet. Sich dort einen brillanten, juristisch-geschulten Nachwuchs herangezogen (,der dem Adel und seinen Gesetzen nicht unterlag), der ihnen gegen die alten Hagestolze zur Seite stehen sollte. Der alte Adel wurde gezähmt. Er hatte sich gefälligst an die Gesetze zu halten. Nur einer ist von ihrer Geltung befreit, der Souverän. Er ist legibus-absolutus. Er ist der Quelle aller Gesetze, er ist (in Frankreich) die Sonne, er ist der Punkt, um die sich alles zu drehen hat (Kopernikus sei gedankt). Später wird man das ,,Absolutismus" nennen.
Soweit sind wir in Bayern noch nicht. Aber an der Spitze des Verwaltungsrates des Landesherrn zu stehen, bedeutet Gestaltungspotential.

Universitätspolitik

Zu Gailkirchers Portefeuille gehört insbesondere die Hochschulpolitik. Er ist mehrfach an den landesherrlichen Kommissionen beteiligt, die zur Visitation nach lngolstadt reisen.1601 stand die juristische Fakultät im Visier der Münchner Besucher, nachdem Klagen über unzureichende Pflichterfüllung mancher Professoren den Hof erreicht hatte. Natürlich war Gailkircher über alte Kontakte über die Umstände bestens informiert. Im Juli 1606 verhandelt Gailkircher mit der Universität über strittige Fragen der Verwaltung ihres Vermögens. Im März 1607 werden die an der Universität erfolgten Graduierungen überprüft und die Disziplin der Studenten untersucht. Im Frühjahr 1611 ist Gailkircher mit einem Dauerbrenner befasst, verhandelt mit den Jesuiten einerseits und weltlichen Vertretern der Hochschule andererseits über die latent immer vorhandenen, nun aber eskalierenden Spannungen. (Schon 1572 hatte der Vizekanzler der Universität, Martin Eisengrein, in einem Bericht geschrieben, es sei gefährlicher etwas gegen den Pförtner der Jesuiten zu sagen als über den Landesherrn. Keine Grenzen hülfen mehr, dieses Gesindel komme überall durch). In der Jesuitenfrage steht Gailkircher zwischen allen Fronten. Der Landesherr hat die Jesuiten gerufen und ganz zweifellos bieten sie in lngolstadt Theologie der Spitzenklasse, um den Reformatoren blitzsauber Paroli zu bieten mit Parolen voller rhetorischer Brillanz, auf die Paraden zu finden , den Widersachern schwer fällt. Die eingesessenen weltlichen Professoren müssen sich zurückgesetzt fühlen. Das Klima im Lehrkörper ist nicht gut. Gailkircher hat einen schweren Stand. In zweiter Ehe hat er sich wohl 1600 mit Barbara Lerchenfeld verheiratet, der Witwe des Münchner Patriziers Gabriel Ridler.

Aber nicht allein zu hochschulpolitischen Themen wird Gailkircher eingesetzt. Aufgrund seiner reichspolitischen Erfahrung entsendet ihn der Fürst zu den Reichstagen 1594, 1598, 1608 und betraut ihn (1602) mit der Vorbereitung von Reichskammerprozessen, an denen Bayern beteiligt ist. Es scheint nachgerade unvermeidbar, dass Gailkircher an der Reform der bayerischen Staatsverwaltung und Rechtsprechung - an der Staatsorganisation mithin - mitarbeitet. 1599 ist er mit der Abfassung einer Ordnung für die Hofratskanzlei betraut. Federführend wirkt er ab 1603 an der Abfassung des Bayerischen Landrechts mit, das 1616 in Kraft gesetzt werden wird. Der Staat wird auf modern umgekrempelt.

Es kann nicht ausbleiben. Gailkirchers politisch wirkungsvolle Stellung und sein zupackendes Handeln machen ihm nicht nur Freunde. Schon 1601/1602 war ein Verfahren gegen ihn
wegen Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und Begünstigung im Amt angestrengt worden. 1605 kommt es bei der Visitation des Hofrats zu neuen Vorwürfen: mangelnde Kontrolle der Kanzlei, unzulässige Amtsführung, so dass ihn der Herzog als Hofkanzler und Lehensprobst entlasst. Nicht aber auf seine Dienste verzichtet. Gailkircher bleibt Geheimer Rat. Und er bleibt bis an sein Lebensende einer der wichtigsten Berater des Herzogs Maximilian.

Bis 1604 war er Pfleger von Menzing., ab 1606 von Traunstein (ein Amt, das er seinem Sohn Nikolaus übertrug, nach dessen Unfalltod 1609 aber bis 1617 wieder selbst übernahm).
Seit 7. Oktober 1588 hatte er das kleine Palatinat, ab 16. November 1598 die Edelmannsfreiheit und die Niedergerichtsbarkeit für seine Besitzungen in Neuhausen, vor den Toren der Stadt, auf dem Weg hinaus nach Nymphenburg. Am 19. November 1614 wird er von Kaiser Matthias in den Adelsstand erhoben.

Gailkircher stirbt in der zweiten Jahreshälfte 1621 in München. Sein Leben lang war er lngolstadt verbunden. Student, Professor, Protektor, Helfer, Aufseher. Sein zentraler Lebensmittelpunkt war die Stadt jedoch nicht gewesen, wohl aber ein Ort, der ihn sein ganzes Leben lang beschäftigt hat.