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Neuzulassung

Beschreibung

Neu zugelassen werden fabrikneue Fahrzeuge, die noch nie zum öffentlichen Verkehr weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Benötigte Unterlagen

  • bei getypten Fahrzeugen:
    Zulassungsbescheinigung Teil II („Herstellerbrief“)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung des Herstellers im Original oder Allgemeine Betriebserlaubnis
  • bei ungetypten Fahrzeugen (Einzelabnahme):
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 13 EG-FZV oder nach § 21 StVZO im Original
  • eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
  • bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
  • zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Formulare/Links

Gebühren

Die Grundgebühr für die Neuzulassung beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 4,40 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro. Sie wird dann fällig, wenn die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt ist (zum Beispiel bei ungetypten Fahrzeugen).

Online-Verfahren

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