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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Unterlagen.

Auf Folgendes möchten wir hinweisen:

Erfolgt keine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt, ist die Pflicht des Einreisenden erfüllt und die Meldung kann als erledigt betrachtet werden.