Partizipation
Beteiligung von Kindern ist in allen städtischen Kindertageseinrichtungen ein grundlegendes Prinzip.
„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden“ (Richard Schröder 1995, S. 14).
Dieses pädagogische Handeln liegt unserer demokratischen Grundordnung zugrunde und räumt den Kindern ihr Recht ein, sich entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen
(UN Kinderrechtskonvention, Art. 12).
Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir tragen dafür Sorge, dass Kinder ihre Rechte kennen und ein Umfeld vorfinden, diese auch wahrzunehmen. In unseren Kindertageseinrichtungen lernen Kinder Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hierbei werden sie vom Fachpersonal verantwortungsvoll begleitet und ermutigt.
Beteiligung bedarf eines aktiven Einsatzes und darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden.
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder in den Einrichtungen im SGB VIII konkretisiert.
Jede Einrichtung ist dazu verpflichtet geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln und im Alltag zu leben. Diese sind in den Einrichtungskonzeptionen verankert.
