Paul Laymann - Moraltheologe, Jurist, Fürsten- und Politikberater
von Gerd Treffer
Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 16 - Ausgabe Nr.214 vom 01.03.2026
Paul Laymann ist Theologe und Jesuit, Jurist und Erzherzoglicher Rat. Und nach Martin Mulsows Urteil ( im Biographischen Lexikon der Ludwig-Maximilians-Universität) einer der „bedeutendsten und einflussreichsten Moraltheologen und gewieftesten Kanonisten seiner Zeit“. Auch Kaiser Ferdinand II. schätzte seinen Rat und berief ihn zu seinem Beichtvater.
Der Erzherzog und spätere (1619) Kaiser war 1594 von der Universität Ingolstadt abgegangen und war dort sicher dem 1593 als Student dort angekommenen Laymann begegnet, zumal sie aus demselben Gau stammten, was seinerzeit an Universitäten nicht unbedeutend war. Mutmaßlich gab es später – als der eine Kaiser geworden und der andere zu einem führenden Gelehrten in deutschsprachigen Landen herangereift war – genügend Ingolstadt – Erinnerungen, um sich zu schätzen. Paul stammte aus Arzl bei Innsbruck und war mithin Landsmann oder Untertan des Erzherzogs.
Laymann trat (am 20. Juni 1594) gegen den Widerstand seiner Mutter, die Witwe war, in den Jesuitenorden ein. Sie bestürmte ihn brieflich mit Klagen und Schmeicheleien, drängte ihn zur Heimkehr. Als dies nichts nutzte, sandte sie seinen Bruder und seinen Onkel, die beide hohe Stellen am Hofe Erzherzogs Ferdinands bekleideten, und veranlasste selbst den Erzherzog, einen Brief in dieser causa zu schreiben. Der Novizenmeister Pater Bonaventura Paradinas stellte es Paul frei, mit seinen Verwandten heimzukehren. Der aber blieb.
Nach dem Noviziat unterrichtete er zwei Jahre lang am Jesuitengymnasium Dillingen.
Nach Beendigung seiner theologischen Studien und der Priesterweihe (1603) beorderte ihn sein Orden nach Ingolstadt. Er wurde als Professor an der Philosophischen Fakultät eingesetzt und gab bis 1609 (so das „Menologium: oder Lebensbilder aus der deutschen Ordensprovinz der Gesellschaft Jesu; Roermond ,1901) verschiedene theologische Schriften heraus.
Anschließend unterrichtet er 16 Jahre lang (1609 bis 1625) am Münchener Jesuitenkolleg Moraltheologie. Sein Hauptwerk , die „Theologia moralis“ erscheint 1626 in München (und wird zu einem Langzeit-Bestseller. Noch 1748 wird sie in der 32. Auflage als Lehrbuch genutzt).
1625 (im Jahr zuvor) war er auf den neu errichteten Lehrstuhl für Kirchenrecht in Dillingen berufen worden. Dort hatte er das Lizentiat des Kanonischen Rechts am 18. Oktober 1625 erworben. Am 27. Oktober hält er seine Antrittsvorlesung. Im Folgejahr- am 22. Oktober 1626 – erhält er das Lizentiat der Theologie und am 28. Januar 1627 wird er zum Doktor der Theologie promoviert.
Sein zweites großes Werk „Jus Canonicus seu Commentaria in libros decretales“ (5 Bände) erscheint 1666 bis 1698 ( lange nach seinem Tode) in Dillingen.
Jeder seiner Fach- und Interessensbereiche hat seine eigene Denkweise, seine Fachsprache und Begrifflichkeit, seine Art der Betrachtung und Schlussfolgerung. Laymanns „juristischer Zugang zur Theologiebestimmte ( nach Mulso) den Charakter seines Werkes: alle situativen Umstände werden in die Beurteilung des Gewissenfalls einbezogen…“
Zusammen mit seinem Ingolstädter Professorenkollegen Adam Tanner und seinem Ordensgenossen P Spee dehnt er die aus der juristischen Fakultät erhobenen Bedenken gegen die Hexenprozesse auf die theologischen Argumentationen aus. Nur ein „verisimile iudicium“ könne es rechtfertigen, Angeklagte vor Gericht zu stellen.
Als Kanonist besaß Laymann einen außerordentlichen Ruf. Von weit her wandte man sich an ihn um seinen Rat, und die Professoren anderer Universitäten ließen sich seine Diktate nachschreiben.
Ein Mann seines Rufes und seiner Erfahrung war auch in der Politik als Ratgeber gefragt.1629 entstand „Pacis composito inter Principes et Ordines Imperii Romani atque Augustanae confessioni adherents“ (Dillingen, 1629), eine gewichtige Stellungnahme zum Augsburger Religionsfrieden und Antwort auf die Anschuldigungen gegen die Jesuiten, den Religionsfrieden gebrochen zu haben (wie sie etwa Jahrs zuvor Aegidius Hunnius vorgetragen hatte). Die „Pacis composito“ ist – so das Menologium – „eine Verteidigung des Kaisers und wird bezeichnet als eine Bemühung des Ordens zwischen beiden Konfessionen den Frieden herzustellen“.
In der kontroversen krichenrechtlichen Frage zur Restitution verfallener geistlicher Güter replizierte Laymann auf die Jesuitenkritiken von Romanus Hay und Kaspar Schoppe 1631 mit der „Justa defensio in causa Sanctissimi Romani Pontificis in causa monasteriorum extinctorum“ (Dillingen, 1631) und 1635 mit der „Astrologiae ecclesiasticae et astri inextincti a Gaspare Scippio in lucem editi censura“ (Dillingen, 1635).
1632 muss Laymann vor den anrückenden Schweden aus Dillingen fliehen: Die Oberen sandten den hochverdienten Mann ins das sicherere Konstanz, zumal sich bei ihm die Gebrechen des Alters und der Verlust des Gehörs bemerkbar machten. So entging er dem militärischen Feind, geriet aber in die Fänge eines anderen. Wie manchen seiner Mitbrüder wurde er von der 1635 in Konstanz wütenden Pest ergriffen.
Er stirbt dort am 13. November 1635. Im Menologium heißt es: „Mit außergewöhnlicher Gelehrsamkeit geschmückt und durch Tugend ehrwürdig starb… als Opfer der Pest der durch ganz Deutschland als hervorragender Moraltheologe und Kanonist bekannte Paul Laymann“.
