Rabatte beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung
Autohersteller gewähren Menschen mit Behinderung häufig verschiedene Rabatte beim Kauf eines Autos. Für den Erhalt eines Rabattes ist zumeist der Schwerbehindertenausweis erforderlich.
Momentan geben die unten genannten Automobilhersteller Rabatte und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung. Zum Erhalt eines Rabattes ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen, in der Regel ist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 und eines der Merkzeichen G, aG, H oder Bl gefordert.
Je nach Hersteller und Zahlungsmodell (Barkauf, Finanzierung oder Leasing) sind Ermäßigungen bis zu 27 Prozent möglich.Um in den Genuss des Rabattes zu kommen, müssen in der Regel folgende Punkte beachtet werden:
- Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich.
- Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf die behinderte Person zugelassen werden.
- Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam.
Nähere Auskünfte sind bei den Kfz-Händlern und den Automobilclubs erhältlich.
