Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Es kann eine Vornamenssortierung vorgenommen werden, sofern der Name einer Person deutschem Recht unterliegt und sie mehrere Vornamen hat. Dies gilt nicht für Vornamen, die durch Bindestrich miteinander verbunden sind.

Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.