Runder Tisch - was ist das?
Selbsthilfe im Gesundheitsbereich wird auf der Grundlage des § 20h SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Zur Fördergemeinschaft der Krankenkassen gehören:
- AOK Bayern
- Betriebskrankenkassen in Bayern
- Ersatzkassen in Bayern
- Knappschaft
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- IKK classic
Seit 2008 organisieren in Bayern 13 Runde Tische die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen.
Über die eingehenden Förderanträge entscheiden die örtlichen Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in einer gesonderten Vergabesitzung.
Sie werden dabei von benannten Vertretern der Selbsthilfegruppen beratend unterstützt.
