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Schulbedarf

Bei Bezug von Bürgergeld erhalten Schülerinnen und Schüler automatisch für die Schulausstattung jeweils zum 1. August  und zum 1. Februar. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Beziehen Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag (nicht zu verwechseln mit Kindergeld) muss die Bewilligung von Schulbedarf extra von Ihnen beantragt werden.

Weitere Informationen über Leistungen aus dem Bereich "Bildung und Teilhabe" finden Sie auf dieser Seite.