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Pilotprojekt / Verkehrsversuch: Schulstraßen in Ingolstadt

Eine Schulstraße stellt eine effiziente Möglichkeit dar, um für die Schülerinnen und Schüler einen sicheren Schulweg zu gewährleisten und kritische Situationen durch den Bring- und Holverkehr der Eltern zu reduzieren. Zudem kann dadurch die aktive Mobilität und die Selbstständigkeit der Kinder, insbesondere im Grundschulalter, gefördert werden. Die Kinder werden ermutigt, den Schulweg eigenständig zu bewältigen – entweder komplett, wenn die Eltern den Weg als sicher empfinden, oder zumindest anteilig zwischen den geplanten Bring- und Holbereichen und dem Schulgebäude.
Eine Schulstraße erfordert die temporäre Sperrung des Straßenabschnitts im Bereich der Schule für den motorisierten Individualverkehr (mögliche Ausnahmeregelung siehe FAQ) während der Bringzeit der Kinder zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr. Die Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad bleibt uneingeschränkt möglich. Außerhalb der Sperrzeit kann die Straße weiterhin uneingeschränkt befahren und entsprechend der geltenden Beschilderung parkiert werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 15. Oktober 2025 wurde die Verwaltung beauftragt, an zwei Grundschulen die Planungen für eine Schulstraße als zeitlich beschränkten Verkehrsversuch weiterzuführen. Nach umfangreichen Standortprüfungen wurden die Grundschule an der Münchener Straße sowie die Gotthold-Ephraim-Lessing Grundschule ausgewählt. Diese liegen zum einem im Gebiet des BZA Münchener Straße und zum anderen im Bereich des BZA Nordost.

Übersichtspläne der beiden Standorte mit Beschilderungen und Sperrbereichen



Die Umsetzung des temporären Verkehrsversuchs, der auf die Dauer eines Jahres begrenzt ist, erfolgt zum Schuljahresbeginn 2026/2027. Zeigen die Versuche positive Resonanz, wird die dauerhafte Umsetzung der Schulstraßen geprüft. Entstehen allerdings zusätzliche kritische Verkehrssituationen und Gefahrenstellen, wird der Verkehrsversuch vorzeitig beendet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Übrigens: Die Schulwegpläne stehen digital auf der städtischen Internetseite sowie im Geoportal der Stadt Ingolstadt zur Verfügung. In den Plänen sind unter anderem die Standorte von Fußgängerüberwegen, Schulweghelfenden und Tempo-30-Zonen eingezeichnet.

FAQ Schulstraße

1) Was ist eine Schulstraße?
Als Schulstraße wird eine Straße oder ein Straßenabschnitt bezeichnet, der sich im direkten Umfeld von Schulen befindet und für den motorisierten Individualverkehr temporär gesperrt wird.

2) Was ist das Ziel einer Schulstraße?
Durch die Schulstraße soll den Kindern ein sicherer und selbstständiger Schulweg ermöglicht werden. Durch die Zugehörigkeit von Grundschulen zu Schulsprengeln ist es für die Schulkinder in der Regel möglich den Weg zur Schule zu Fuß, mit dem Tretroller oder dem Fahrrad zurückzulegen. Allerdings werden viele Kinder noch immer beispielsweise von den Eltern mit dem Pkw zur Schule gebracht. Aufgrund des dadurch entstehenden Verkehrs kann es zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen im direkten Umfeld der Schulen kommen, wodurch das Sicherheitsrisiko erhöht wird. Ziel der Schulstraße ist es somit den motorisierten Verkehr zu reduzieren sowie damit die Sicherheit und die aktive Mobilität der Kinder zu fördern.

3) Wie und in welchen Zeiten ist die Schulstraße für den Verkehr gesperrt?
Die temporäre Sperrung gilt nur zu den Bringzeiten der Kinder von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 8:00 Uhr. Während des übrigen Tages kann die Straße weiterhin uneingeschränkt befahren werden. Die Sperrung der Straße erfolgt durch eine entsprechende zeitlich beschränkende Beschilderung.
Diese temporäre Sperrung gilt auch während der Schulferien, da eine Anpassung der Verkehrsregelung zu den Ferienzeiten aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht praktikabel ist.

4) Wie werden die Schulstraßen in Ingolstadt umgesetzt?
In Ingolstadt wird zunächst ein Verkehrsversuch angestrebt, der auf die Dauer eines Jahres begrenzt ist. Für diese Zeit ist vorerst keine aufwendige Teileinziehung des Straßenabschnitts für die temporäre Sperrung notwendig. Die Pilotierung der Schulstraßen wird an zwei geeigneten Grundschulstandorten durchgeführt.

5) Wo werden die Schulstraßen in Ingolstadt umgesetzt?
Die Pilotierung soll zunächst an zwei geeigneten Grundschulstandorten stattfinden. Nach umfangreichen Standortprüfungen werden dafür die Grundschule an der Münchener Straße (Lindberghstraße) sowie die Grundschule Gotthold-Ephraim-Lessing und die Mittelschule Johann-Heinrich-Pestalozzi (Unterer Taubentalweg) in Ingolstadt ausgewählt. 

6) Wann wurde die Einrichtung von Schulstraßen beschlossen?
Die Verwaltung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15.10.2025 (V0557/25) beauftragt, an zwei Grundschulen die Planungen für eine Schulstraße als zeitlich beschränkten Verkehrsversuch weiterzuführen.

7) Lösen die Schulstraßen das Problem der Elterntaxis?
Durch die Schulstraßen werden die Kinder ermutigt zumindest einen Teil des Schulwegs eigenständig zurückzulegen. Dadurch können die Selbstständigkeit und das Vertrauen in einen sicheren Schulweg kontinuierlich wachsen.

Falls Eltern ihre Kinder trotzdem mit dem Pkw bringen möchten, können dafür speziell eingerichtete Elternhaltestellen in fußläufiger Entfernung zur Grundschule genutzt werden.

8) Darf während der temporären Sperrung in die betreffenden Straßenabschnitte eingefahren werden?
Während der halbstündigen Sperrung ist die Einfahrt für den motorisierten Individualverkehr untersagt. Es bestehen allerdings Ausnahmen. Ausgenommen sind Rettungs-, Einsatz- und Winterdienstfahrzeuge, die aufgrund ihrer Sonderrechte weiterhin passieren dürfen. Die Befahrbarkeit für den Linien- und Schulbusverkehr sowie Personen, die von oder zu privaten Stellplätzen bzw. Grundstücken im betreffenden Straßenabschnitt fahren, wird durch eine Zusatzbeschilderung uneingeschränkt aufrechterhalten. Die Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad ist während der gesamten Sperrzeit möglich.


9) Darf während der temporären Sperrung in den betreffenden Straßenabschnitten gehalten oder geparkt werden?
Nein. Während der Geltungszeit von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr ist das Halten und Parken im Straßenabschnitt auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht erlaubt. Die Fahrzeuge müssen während dieser Zeit aus dem Bereich ausgefahren werden, auch dann, wenn diese vor der Geltungszeit abgestellt wurden. Nach Ende der Sperrzeit ist das Abstellen von Fahrzeugen entsprechend der Beschilderung wieder möglich.
Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. ambulante Pflegedienste und Handwerker) wird die Zufahrt sowie das Halten und Parken im betreffenden Straßenabschnitt auch während der Sperrzeit ermöglicht. Dafür ist allerdings ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen, der mit einer Gebühr einhergeht.

Eine Ausnahmegenehmigung für den Sozialdienst ist im Zuge der Ausübung seiner Tätigkeit möglich. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15,00 €/Jahr je Bescheid.

Eine Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe ist im Bedarfsfall für die Durchführung von handwerklichen Tätigkeiten möglich. Die Kosten berechnen sich hierbei nach der tatsächlichen Dauer der beantragten Ausnahmegenehmigung.

Den entsprechenden Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: Antrag_Befahren

10) Wie wird das Konzept der Schulstraßen evaluiert?
Während des einjährigen Verkehrsversuchs wird geprüft, ob und inwieweit die Schülerinnen und Schüler von der Schulstraße profitieren. Entstehen allerdings zusätzliche kritische Verkehrssituationen und Gefahrenstellen, die nicht abzustellen sind, wird der Verkehrsversuch vorzeitig abgebrochen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.