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Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht

Die Medien werden nur an Inhaberinnen und Inhaber eines Leseausweises ausgeliehen. Ausgeliehene Medien sind sicher zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die entliehenen Werke sind schonend zu behandeln und dürfen auch nicht nur geringfügig verändert werden. Die Werke gelten als unbeschädigt und unverändert übergeben. Einwendungen gegen diese Feststellung sind unverzüglich, vor der Ausleihe, dem Personal anzuzeigen. Die Gebührensatzung sieht für die Beseitigung von Schäden Gebühren vor. Bei gravierenden Veränderungen und Verlust ist der Anschaffungspreis zuzüglich einer Gebühr zu bezahlen. Die Pflicht zum Schadensersatz richtet sich nach bürgerlichem Recht.