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8. Mobilität

Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen (Mobilitätshilfe)

Der Bezirk Oberbayern gewährt im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Mobilitätshilfe (z.B. Fahrtkosten zu Veranstaltungen wie Kino, Theater). Sie soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.

Informationen bei:
Bezirk Oberbayern – Regionalbüro Ingolstadt
Proviantstraße 5
85049 Ingolstadt
Telefon: (089) 2198-01
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Internet: www.bezirk-oberbayern.de

Nahverkehr für Menschen mit Behinderung

Für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sieht das Schwerbehindertenrecht mehrere Optionen vor, abhängig vom Ausmaß der Behinderung. Die Merkzeichen

G (erhebliche Gehbehinderung)
aG (außergewöhnliche Gehbehinderung
B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)
H (Hilflosigkeit/Schwerpflegebedürftigkeit)
Gl (Gehörlosigkeit)
Bl (Blindheit)

berechtigen zur Freifahrt in der 2. Klasse von Zügen des Nahverkehrs (nicht EC-, IC- und ICE-Züge der Deutschen Bahn), U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und kommunalen Bussen bzw. zur Mitnahme einer Begleitperson (B).

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Region Oberbayern
80323 München
E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de
Internet: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/nahverkehr