Umschreibung eines Fahrzeuges aufgrund Zuzugs
Beschreibung
Nach einem Umzug oder einer Betriebsverlegung in einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen (§ 15 Abs. 4 Nr. 1 FZV). Eine Umschreibung und Änderung der Kennzeichen muss unverzüglich vorgenommen werden, ebenso die Berichtigung der Fahrzeugdokumente.
Es besteht die Möglichkeit, bei Umzug das Kennzeichen bundesweit weiterzuverwenden. Wenn Sie beispielsweise von München nach Ingolstadt umziehen, kann bei der Umschreibung des Fahrzeuges das bisherige Münchner Kennzeichen weiterverwendet werden. Auch bei Wegzug aus dem Stadtgebiet Ingolstadt können Sie die IN - Kennzeichen weiterhin führen.
In diesem Fall ist der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (§ 15 Abs. 4 Nr. 2 FZV).
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn kein Kennzeichenbeibehalt gewünscht wird oder wenn beim Kennzeichenbeibehalt Ausstellungsdatum vor dem 01.10.2005 liegt (wegen erforderlichen Briefumtauschs)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- bisherige Kennzeichen (beim Kennzeichenbeibehalt nur, wenn neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung gewünscht werden)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme besteht seit 01.10.2019 auch bei einer Umschreibung auf einen neuen Fahrzeughalter (siehe unter Halterwechsel). Bei einem Fahrzeugwechsel können die Kennzeichen nicht beibehalten werden.
Wenn ein Fahrzeug mit Kennzeichenbeibehalt außer Betrieb gesetzt wird, kann das Kennzeichen für eine Wiederzulassung nicht mehr wiederverwendet werden, da es wieder der Zulassungsbehörde des früheren Zulassungsbezirkes zugeführt wird.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Umschreibung aufgrund Zuzugs aus einem anderen Zulassungsbezirks beträgt 27,10 Euro, bei Kennzeichenbehalt 23,60 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 4,40 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
