Unter welchen Voraussetzungen haben Schüler/-innen grundsätzlich Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung?
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Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
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Es wird eine der folgenden Schularten besucht (jeweils bis zur 10. Jahrgangsstufe):
Öffentlich und staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne BFS in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen bei Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr), Förderschulen, Grund- und Mittelschulen (nur bei Besuch der Sprengelschule)
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Der Schulweg in einer Richtung ist
- länger als 2 km für Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und
- länger als 3 km für Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 5
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Es wird die nächstgelegene Schule, d.h. die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreicht werden kann, besucht:
Im Antragformular ist bereits für die 5. Jahrgangsstufe bei den Gymnasien und Realschulen die Ausbildungsrichtung und Sprachenfolge anzugeben, welche in der 8./7. Jahrgangsstufe gewählt werden soll, um die Nächstgelegenheit der Schule zu überprüfen. Konkret bedeutet dies, dass die gewählte Ausbildungsrichtung für die Ermittlung der nächstgelegenen Schule entscheidend ist.
Hinweis zu staatlichen Realschulen: Die beiden staatlichen Realschulen bieten jeweils alle Wahlpflichtfächergruppen an (die Untergliederung in III a/b ist schülerbeförderungsrechtlich nicht relevant). Folglich kann eine kostenfreie Schülerkarte nur gewährt werden, wenn das Kind die nächstgelegene Schule besucht. Wohnen Sie zu beiden Schulen mehr als 3 km Fußweg entfernt, erhält das Kind die Schülerkarte zu der von Ihnen beantragten Schule (Ludwig-Fronhofer oder Freiherr-von-Ickstatt-Realschule).
Hinweis Gymnasien: Es gibt sechs verschiedene Ausbildungsrichtungen, die bereits von der 5. Jahrgangsstufe an rechtlich existent sind. Am Sprachlichen Gymnasium ist die erste Fremdsprache ausschlaggebend. Eine endgültige Festlegung erfolgt in der 8. Jahrgangsstufe. Wird dann eine andere als die im Antrag der 5. Klasse angegebene Ausbildungsrichtung gewählt und gibt es diese Ausbildungsrichtung an einer Schule zu der Sie weniger als 3 km entfernt wohnen, kann ab diesem Zeitpunkt keine kostenfreie Schülerbeförderung mehr erfolgen.
Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat Ihrer jeweiligen Schule oder digital
Möglichkeiten für Schüler/-innen, wenn der Schulweg kürzer als 2 bzw. 3 km Fußweg ist bzw. nicht die nächstgelegene Schule besucht wird:
Es besteht die Möglichkeit bei dem Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt AöR (VGI) ein 365-Euro-Ticket oder ein (bayerisches ermäßigtes) Deutschland-Ticket zu erwerben. Weitere Infos und Bestellmöglichkeiten finden Sie unter www.vgi.de
Karte mit gew. Gültigkeit Konditionen berechtigter Personenkreis 365-Euro-Ticket
VGI Bereich Busse und BahnenLaufzeit 12 Monate / unterjährig nicht kündbar Schüler/-innen sowie Auszubildende mit Wohnsitz und Schule/Ausbildungsstelle im VGI Tarifgebiet bayer. ermäß. Deutschland-Ticket
bundesweit gültigmonatlich kündbar Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende Deutschland-Ticket
bundesweit gültigmonatlich kündbar jeder
