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Unterbringung

Alle Ausländer, die wegen des Krieges in der Ukraine in Deutschland Schutz suchen und zum von der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung umfassten Personenkreis gehören, die privat (insbesondere bei Verwandten oder Bekannten) unterkommen können, dürfen (und sollten) dies jederzeit tun.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukrainer können auch selbst Mietverträge abschließen. Wichtig ist, dass die Angemessenheit zuerst geprüft und vor Unterschrift eines Mietvertrags die Zustimmung des Amts für Soziales bzw. des Jobcenters von den zukünftigen MieterInnen eingeholt werden muss. (siehe Leistungen für Geflüchtete)

Personen, die ihren Unterkunftsbedarf nicht privat decken können, können sich an die Stadt Ingolstadt wenden (per Mail an unterbringung-asyl@ingolstadt.de oder telefonisch an 0841 305-50281). Die Unterbringung erfolgt im Bedarfsfall in dezentralen Flüchtlingsunterkünften.