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Unterkunftskosten

Angemessene Unterkunftskosten im Bereich der Stadt Ingolstadt

Für die Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II gelten in unserem Zuständigkeitsbereich (Stadtgebiet Ingolstadt) Mietobergrenzen, die sich nach der Größe des Haushalts und der örtlichen Angemessenheit richten.


Seit dem 01.07.2024 gelten für die Bezieher/-innen von Bürgergeld folgende Mietobergrenzen: 


Dieser Betrag umfasst die Grundmiete und die kalten Nebenkosten; Heiz- und Warmwasserkosten, welche verbrauchsabhängig ermittelt und abgerechnet werden, können zusätzlich als Bedarf anerkannt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen im Einzelfall an die Leistungsabteilung im Jobcenter.



Personenzahl

angemessene qm

angemessene Bruttokaltmiete
(Grundmiete + Betriebskosten (ohne Heizung))

1

 50

 570 Euro 

2

 65

 729 Euro

3

 75

 854 Euro

4

 90

 967 Euro

5

 105

1.128 Euro

Jede weitere Person

 +15

+162 Euro

Für Untermietverhältnisse und ähnliches (z.B. Untermietzimmer, WG-Zimmer, usw.) gelten nun ab 01.08.2025 eigene, reduzierte Mietobergrenzen. Diese berücksichtigen, dass bei einer Untervermietung in der Regel weniger Wohnfläche und Ausstattung zur Verfügung stehen als bei einer vollständigen Anmietung einer abgeschlossenen Wohnung. 


Seit dem 01.08.2025 gelten zusätzlich für Bezieher-/innen von Bürgergeld folgende Mietobergrenzen für Untermietzimmer (WG-Zimmer):

Personenzahl

angemessene Bruttokaltmiete
(Grundmiete + Betriebskosten (ohne Heizung))

1

 400 Euro 


Die Pensionsgrenzen umfassen einen Pauschalbetrag: 

Pensionen

Ausstattung

angemessene mtl. Kosten

Einzelzimmer

 ohne Dusche

 450 Euro 

Einzelzimmer

 mit Dusche

480 Euro

Doppelzimmer

 ohne Dusche

624 Euro

Doppelzimmer

 mit Dusche

 654 Euro