Verlängerung entliehener Medien
Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist grundsätzlich zwei Mal möglich.
Nicht verlängern kann man:
- bei Medien, die bereits 2 Mal verlängert wurden
- bei Vormerkung durch einen anderen Leser oder Leserin
- bei abgelaufener Ausleihgebühr
- bei gesperrtem Leseausweis
Die Verlängerung ist im Internet möglich, telefonisch zu den Öffnungszeiten oder persönlich.
Zur Verlängerung im Internet gehen Sie bitte in den Bibliothekskatalog/OPAC. Bei abgelaufener Jahresgebühr oder vorgemerkten Medien klicken Sie bitte hier, um eine E-Mail zu schicken. Oder verlängern Sie Ihren Leseausweis über den Bibliothekskatalog (siehe Ausweisverlängerung).
Kontakt
Stadtbücherei Ingolstadt - Hauptstelle im Herzogskasten: Detailseite
Hallstraße 2–4
85049 Ingolstadt