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Verschlechterung beantragen

Antrag auf Verschlechterung

Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Schwerbehindert sind demnach Personen, die

  • einen GdB von wenigsten 50
  • und ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in Deutschland haben.

Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Ob eine Verschlechterung der Schwerbehinderung vorliegt, wird durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt) festgestellt.

Anträge können online gestellt bzw. beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales angefordert und eingereicht werden. 

Wichtige Ansprüche und Rechte für Menschen mit Behinderungen sowie die Anschriften der zuständigen Stellen kann man diesem Wegweiser entnehmen.