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Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet.
  • Sie dürfen bei Ihrer Wohnung weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen.
  • Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig (Nutzungserklärung des Halters).
  • Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.