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Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet.
- Sie dürfen bei Ihrer Wohnung weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen.
- Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig (Nutzungserklärung des Halters).
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
