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Voraussetzungen für den Erhalt eines orangefarbenen Parkausweises (BRD)

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa sowie vergleichbaren Einschränkungen mit Einzel-GdB 60.
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) oder vergleichbaren Einschränkungen mit einem Einzel-GdB 70.