Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 935 und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Der Stadtrat hat am 18.12.2025 die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 935 „Solarparks Winden südlich B 16“ und des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Parallelverfahrens mit Begründung und Umweltbericht genehmigt.
Die Entwürfe der Bauleitpläne werden mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.07.2026 bis 07.08.2026 hiermit veröffentlicht. Zeitgleich findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Folgende Unterlagen / Gutachten mit umweltbezogenen Informationen werden veröffentlicht:
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen werden veröffentlicht:
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- Naturschutz
- Schutzgut Mensch und Gesundheit
- Emissionen / Emissionsschutz
- (Licht)Immissionen
- Lärmschutz
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Artenschutz / Wolfsschutz
- Jagdliche Nutzung / Jagdausübung
- Biodiversität
- Schutzgut Boden
- Grundwasser- und Bodenschutz / Altlasten
- Grünflächen / randliche Eingrünung
- Schutzgut Wasser
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- (Oberirdische) Gewässer / Wasserrecht
- Entwässerung / Entwässerungsgräben
- Schutzgut Luft und Klima / Klimaschutz
- Schutzgut Landschaft und Erholung / Landschaftsschutz
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Bodendenkmalpflege
- Schutzgut Fläche
- Landwirtschaftliche Flächen und Nutzbarkeit
- Ausgleichsflächen
- Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Die im Zuge der Verfahrensbeteiligung vorgebrachten Anregungen wurden dem Stadtrat vorgetragen. Im Rahmen der Abwägung hat der Stadtrat entsprechend der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung eine Entscheidung getroffen.
Diese entnehmen Sie bitte der
