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Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Seit Anfang Januar 2023 müssen von den gesetzlich Versicherten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr beim Arbeitgeber vorgelegt werden, da dieser die Bescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.

Für Personen, die Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, gilt diese Neuerung nicht. Diese müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorlegen. Bitte fordern Sie daher aktiv die AUB bei Ihrem Arzt ein.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Weiterbildungsmaßnahme müssen die AUB im Krankheitsfall dem Maßnahme- oder Bildungsträger beziehungsweise dem Jobcenter vorlegen.
Bürgergeldempfänger, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen müssen dem Jobcenter keine AUB vorlegen.