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Wahlberechtigung und -benachrichtigungsbrief für die Kommunalwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.

Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben

    zum Wahltag,
    zur Wahlzeit,
    zum Ort des Wahlraumes und
    ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
    zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl (online beantragen) oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise »ihr« Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.

Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie volljährig sind und in Ingolstadt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhalten (im Regelfall Hauptwohnung). Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.