Wann bekomme ich eine Sozialwohnung?
Nach erfolgreicher Antragstellung bekommen Sie entweder einen „Vormerkbescheid“ oder einen „Wohnberechtigungsschein“.
Wenn Sie einen Vormerkbescheid erhalten haben, wird vom Wohnungsamt eingestuft, wie dringlich es ist, dass Sie eine neue Wohnung brauchen. Hier spielen sowohl soziale Komponenten als auch die Dauer der Anwesenheit in Ingolstadt und die Dauer der Bewerbung auf eine Sozialwohnung eine Rolle. Je nachdem, wann Sozialwohnungen frei werden oder fertig gestellt sind, können diese vergeben werden. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung des Wohnungsamtes, dass Sie als neuer Mieter einer Wohnung vorgeschlagen wurden. Eine Zeitangabe hierzu ist aber nicht möglich.
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein haben, entscheidet die Vermietergesellschaft selbständig über den neuen Mieter.
