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Warum kann der festgelegte Termin nicht verschoben werden?

Auf die anstehende Urlaubszeit wird die Impfstrategie in Ingolstadt vermehrt mit zusätzlichen Sonderaktionen mit individueller Auswahl des Ersttermins (die Zweittermine werden hingegen weiterhin entsprechend der vorgegebenen Impfintervalle verbindlich vorgegeben) reagieren. Eine rechtlich zulässige Verschiebung ist lediglich beim Vorliegen eines zwingenden Grundes möglich. Als dringende Ausnahmefälle kommen beispielsweise in Betracht Erkrankungen, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen (Nachweis durch ärztliches Attest), dringende persönliche Gründe wie ein Todesfall im engen Familienkreis, die eigene Hochzeit oder Prüfungen. In Ausnahmefällen können auch Fortbildungen und Geschäftsreisen zu Terminverschiebungen führen. Stets sind dabei jedoch die für die Wirksamkeit der Impfstoffe vorgegebenen Impfstoffintervalle einzuhalten.