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Was ist bei der Antragstellung zu beachten, welche Fristen gelten?

  • Der Rückerstattungsantrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
  • Es werden nur die kürzeste zumutbare Verbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet.
  • Als Nachweis für den Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder wird ein Nachweis der Familienkasse für den August des vorherigen Jahres oder ein Kontoauszug, auf dem der Bezug des Kindergeldes im August des vorherigen Jahres ersichtlich ist, benötigt.
  • Als Nachweis für den Bezug von Leistungen nach dem SGBII oder SGBXII wird der Bescheid vom August des vorherigen Jahres benötigt.