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Was versteht man unter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Grundsicherung im Alter erhalten alle Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben oder auf Dauer voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Hinweis:
Ein Unterhaltsrückgriff bei Eltern oder Kindern ist ausgeschlossen, sofern deren Jahreseinkommen einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet. Auch auf eine Kostenerstattung durch die Erben wird verzichtet.
