Was versteht man unter positive Einkünfte?
Die Summe der positiven Einkünfte richten sich nach § 2 Abs. 1, 2, und 5a des Einkommenssteuergesetzes (EstG). Positive Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen/Gewinn einer Einkunftsart (brutto), nachdem die Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen wurden.
Der Begriff Summe der positiven Einkünfte bedeutet, dass alle positiven Ergebnisse der sieben Einkunftsarten zusammengerechnet werden, ohne dabei negative Einkünfte (Verluste) aus anderen Einkunftsarten gegenzurechnen. Freibeträge, Sonderausgaben wie Versicherungen oder außergewöhnliche Belastungen dürfen nicht abgezogen werden.
Zwischen folgenden Einkunftsarten wird hierbei unterschieden:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 – 14a EstG),
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15-17 EstG),
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EstG),
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19-19a EstG),
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EstG),
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EstG),
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG
Bei dem Befreiungsantrag müssen die bestehenden positiven Einkünfte von zwei Jahren davor (z.B. für 2026 sind die positiven Einkünfte aus dem Jahr 2024 relevant), angegeben werden. Zudem müssen die Nachweise vollständig angekreuzt und eingereicht werden, aus denen der angegebene Betrag hervorgeht (z.B. über einen Einkommenssteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung).
Sollte es keine positiven Einkünfte (gem. § 2 Abs. 1, 2 und 5a EstG) vor zwei Jahren gegeben haben, muss im Befreiungsantrag bei den Einkünften 0 Euro angegeben werden. Zudem müssen die entsprechenden Nachweise angekreuzt und eingereicht werden (z.B. BAföG-Bescheid, Nachweise für Krankengeld, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Sozialhilfe etc.).
Falls bei Ihnen mehrere Einkünfte vorlagen, müssen die betroffenen Nachweise angekreuzt und vollständig eingereicht werden.
Eine Befreiung kann nur gewährt werden, wenn diese fristgerecht eingereicht wird und alle Nachweise beigefügt werden. Es werden nur die Kopien der Nachweise benötigt (siehe FAQ „Müssen die originalen Nachweise eingereicht werden oder reichen die Kopien der Nachweise aus?“)
