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Was wird von der Elisabeth-Hensel-Stiftung gefördert?
Von der Elisabeth-Hensel-Stiftung werden Maßnahmen der Gesundheitsförderung unterstützt:
- Als Beispiel ist hier die Anschaffung und Reparatur von Rollstühlen, orthopädischen Schuhen, Hörgeräten und dergleichen zu nennen. Für den Einkauf von orthopädischen Schuhen werden beispielsweise 40 Prozent des Eigenanteils übernommen. Dasselbe gilt für die Anschaffung eines Hörgerätes (hier jedoch orientiert an der Kassenleistung).
- Darüber hinaus werden Zuwendungen für Maßnahmen der Freizeitgestaltung, wie Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr oder Heizkostenzuschüsse ausbezahlt.
- Auf keinen Fall bezuschusst werden Buß- und Verwarnungsgelder oder Geldstrafen.
- Gerne können Sie sich aber jederzeit telefonisch über geförderte Maßnahmen beraten lassen.
- Die Stiftungsmittel werden nur nachrangig zu den gesetzlichen Leistungen gewährt.
- Besteht ein Rechtsanspruch auf etwaige Leistungen, geht dieser den Stiftungsmitteln stets vor.
