Weitere Informationen zum IngolstadtPass
Allgemeine Informationen
Der IngolstadtPass ist immer mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.) vorzulegen.
Der IngolstadtPass ist nicht auf Dritte übertragbar und wird bei Verlust im Regelfall nicht ersetzt.
Bei Wegzug aus Ingolstadt ist der IngolstadtPass zurückzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung kann der IngolstadtPass eingezogen werden.
Der IngolstadtPass als Sozialpass
Mit dem IngolstadtPass erhalten Sie bei mehreren Anbietern Vergünstigungen. Bei den teilnehmenden Akzeptanzpartnern können Sie mit Ihrem IngolstadtPass Vergünstigungen erhalten. Bitte legen Sie Ihren IngolstadtPass immer mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.) vor.
