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Welche Leistungen beim Amt für Soziales beantragen?
Folgende Leistungen können Sie beim Amt für Soziales der Stadt Ingolstadt beantragen:
- Leistungen zum Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Personen (§ 27 - § 40 SGB XII )
- Hilfe zur Gesundheit (§ 47 - § 52 SGB XII)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 - § 69 SGB XII)
- Hilfe in anderen Lebenslagen § 70 - § 74 SGB XII)
- Hilfe zu Bestattungskosten (§ 74 SGB XII): Hier erfahren Sie mehr zum Thema der “Übernahme von Bestattungskosten“
Einmalige Hilfen:
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattungen für Bekleidung
- Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen beim Amt für Soziales nach.
Hinweis: Bitte beantragen Sie Leistungen im Amt für Soziales der Stadt Ingolstadt über die Seite “Formulare“.
